Neufassung der Benutzungssatzung über das Freibad der Stadt Ichenhausen an der Günz und die Badestelle Ichenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses, 26.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 1. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 26.05.2020 ö Vorberatung 1
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 2. Sitzung des Stadtrates 02.06.2020 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Für das Freibad der Stadt Ichenhausen an der Günz besteht eine Benutzungssatzung aus dem Jahre 1993. Aufgrund der Umstrukturierung des Freibades ist es erforderlich die Badestelle an der Günz (Badestelle Ichenhausen) nun auch mit in die Benutzungssatzung aufzunehmen, um deren Gültigkeit auch für die Badestelle zu erreichen. Die in Anlage beigefügte Neufassung der Benutzungssatzung ist anders strukturiert als die Fassung aus dem Jahre 1993. Es wird nun nicht mehr alles in der Benutzungssatzung geregelt, sondern auf die neu erstellte Haus- und Badordnung verwiesen. Eine Haus- und Badeordnung wurde separat für das Freibad und eine zweite für die Badestelle erstellt. Hintergrund dieser Vorgehensweise ist, dass die jeweiligen Haus- und Badeordnungen so im Freibad und an der Badestelle ausgehängt werden können und tatsächlich jeder Besucher Kenntnis erlangt.

Eine bloße Regelung über die Haus- und Badeordnung ist nicht möglich. Da bereits die Gebührensatzung neu gefasst wurde und damit das Rechtsverhältnis öffentlich-rechtlich ausgestaltet wurde, muss auch die Benutzung in einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis ausgestaltet sein. Das bloße Aushängen der Haus- und Badeordnung würde nur eine privatrechtliche Regelung dardstellen.

Diskussionsverlauf

Bgm. Strobel erläutert die Beschlussvorlage.
StR Gorzitze äußert einen Änderungsvorschlag dahingehend, dass Glasflaschen im Freibad und an der Badestelle nicht grundsätzlich verboten werden sollen. Die Badegäste sollen durchaus im Kiosk Glasflaschen kaufen können und diese im Bad und an der Badestelle nutzen können.
Bgm. Strobel schlägt den Kompromiss vor, das Glasflaschenverbot vorerst für 2 Jahre aus der Benutzungssatzung herauszunehmen und dann nochmals zu beraten. Hier können dann entsprechend auch Erfahrungswerte in die Entscheidung einfließen.

Beschluss

Die in Anlage beigefügte Satzung zur Benutzung des Freibades der Stadt Ichenhausen an der Günz und der Badestelle Ichenhausen wird erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.07.2020 10:54 Uhr