Am 08.03.2018 hatte der Stadtrat auf Empfehlung des Haupt- und Personalausschusses beschlossen, den vermehrt auftretenden Lücken zwischen Familiengräbern auf dem Friedhof Ichenhausen wie folgt zu begegnen:
Beschluss 1:
Um die entstehenden Lücken zwischen den aufgelassenen Familienerdgräbern zu schließen, werden folgende Maßnahmen/Vorgehensweisen beschlossen:
Weitere Urnenstelen-Anlagen, weitere gemeinschaftliche Urnenerdgräber mit Stele und weitere Gemeinschaftsurnenanlagen auf Lücken zwischen Familiengräbern errichten (nach Bedarf).
Beschluss 2:
Um die entstehenden Lücken zwischen den aufgelassenen Familienerdgräbern zu schließen, wird folgende Maßnahme/Vorgehensweise beschlossen:
Neue Familienerdgräber nur im Bereich von Lücken zwischen Familienerdgräbern zulassen, nach Abschluss der derzeitigen Grabreihen.
Beschluss 3:
Um die entstehenden Lücken zwischen den aufgelassenen Familienerdgräbern zu schließen, wird folgende Maßnahme/Vorgehensweise beschlossen:
Mit Einzelerdgräbern Lücken zwischen Familienerdgräbern schließen, nach Abschluss der derzeitigen Grabreihen.
Die in den letzten zwei Jahren gesammelten Erfahrungen mit dieser Vorgehensweise am Friedhof Ichenhausen sind positiv.
Im Jahr 2019 war deutlich erkennbar, dass der Trend auf den Friedhöfen zu Urnenbestattungen geht (ca. 85 % aller Bestattungen). Dabei sind vor allem Bestattungen in bestehende Gräber und Stelen gefragt. Daher würde der Lückenschluss mit Stellen dem aktuellen Trend entgegenkommen.
Die Verwaltung regt daher eine Diskussion darüber an, ob auch auf den Stadtteilfriedhöfen, die von der Stadt Ichenhausen verwaltet werden, nämlich den Friedhöfen Autenried, Hochwang, Oxenbronn und Rieden, den vermehrt auftretenden Lücken zwischen den Familiengräbern wie folgt begegnet werden sollte:
- Neue Familienerdgräber werden nach dem Füllen/Abschließen der derzeitigen Familienerdgrabreihen nur im Bereich von Lücken zwischen Familienerdgräbern zugelassen
- Neue Einzelerdgräber werden nach dem Füllen/Abschließen der derzeitigen Einzelerdgrabreihen nur im Bereich von Lücken zwischen Familienerdgräbern zugelassen
- Es werden 5er- und 7er-Urnenstelen-Anlagen auf Lücken zwischen Familiengräbern errichtet. (siehe Anlage 1)
- Es werden gemeinschaftliche Urnenerdgräber mit Stele (sog. „Wiedemann-Lösung“) auf Lücken zwischen Familiengräbern errichtet (siehe Anlage 2 „gemeinschaftliche Urnenerdgräber mit Stele mit 4 bzw. 3 Urnenerdgräber“)