Friedhofsangelegenheiten Ichenhausen - Änderung Grabgebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses, 28.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 3. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 28.07.2020 ö Vorberatung 1.2
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 4. Sitzung des Stadtrates 03.08.2020 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Die Stadt Ichenhausen betreibt die Friedhofe in Ichenhausen, Hochwang, Oxenbronn, Rieden und Autenried (jeweils mit Leichenhäusern) als öffentliche Einrichtung.

Aufgrund der Friedhofsgebührensatzung (FGS) vom 08.06.2016 – letztmals geändert mit Änderungssatzung vom 06.11.2019 erhebt die Stadt Ichenhausen Grab- und Bestattungsgebühren (sh. Anlage 1). Grundlage der Benutzungsgebühren für die Bestattungseinrichtung der Stadt Ichenhausen ist das Gutachten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKVP) vom 10.06.2016 dar.

Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten wurde festgestellt, dass für das Gemeinschaftliche Urnenerdgrab mit Stele (sog. Wiedenmann-Lösung) eine Neuermittlung der Grabgebühr erforderlich ist.



Begründung:

In der Vergangenheit wurden für diese Gräber die Stele in der Mitte des Gemeinschaftsgrabes sowie die Einfassungen von einem Dritten (Steinmetz) erstellt und von diesem an den Grabgechtsinhaber verkauft. Eine entsprechende vertragliche Vereinbarung hierzu erfolgte mit einer Vertragslaufzeit 01.01.2014 – 31.12.2018.

Nunmehr hat die Stadt Ichenhausen für 6 weitere sog. Wiedenmann-Lösungen die Kosten für die Stelen und die Einfassungen selbst getragen. Diese wären somit künftig über die Grabnutzungsgebühren mitzufinanzieren.

Zur Ermittlung der zutreffenden Grabgebühr wurde der BKPV beauftragt. Ausgegangen wurde von der Gebührenkalkulation des BKPV aus dem Jahr 2016.

Für die Nutzungszeit von 15 Jahren ergeben sich laut Gutachten Grabgebühren i.H.v. 915 € (Grabgebühr bisher 644 €).

Sofern Fragen zur Gebührenermittlung bestehen, steht Herr Stadtkämmerer Michael Fritz in der Sitzung für Fragen zur Verfügung.

 

Diskussionsverlauf

Bgm. Strobel erläutert die Beschlussvorlage.
StRin Walter fragt nach, weshalb nun die Änderung eintrete.
Bgm. Strobel antwortet, dass in der bisherigen Handhabung zwei Rechnungen gefertigt wurden. Eine von der Verwaltung und die zweite vom Steinmetz selbst. Dies soll künftig vereinheitlicht werden.

Beschluss

Der vorgeschlagenen Änderung der Grabgebühr für das gemeinschaftliche Urnenerdgrab (mit Stele, Erstellung durch die Stadt) wird zugestimmt.

Die Grabgebühr für das gemeinschaftliche Urnenerdgrab (mit Stele, Erstellung durch die Stadt) mit einer Grabgebühr für die Nutzungszeit von 15 Jahren i.H.v.  915 € (61 € /Jahr) wird in die Friedhofsgebührensatzung durch eine Änderungssatzung aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2020 12:12 Uhr