Vereinsförderung - Information über die Erhöhung der Sportbetriebsförderung aufgrund des Corona-Sonderfond


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses, 28.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 3. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 28.07.2020 ö Information 2
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 4. Sitzung des Stadtrates 03.08.2020 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

In der Günzburger Zeitung vom 15.07.2020 wurde über die Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern informiert. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde diese Förderung um fast das Doppelte erhöht.

Nachdem die Stadt Ichenhausen mit Grundsatzbeschluss zur Förderung von Vereinen vom 06.02.2018 den städtischen Zuschuss ab dem Jahr 2018 von 38 % auf 75 % erhöht hat, profitieren die Vereine zusätzlich auch in diesen schwierigen Zeiten durch einen entsprechend höheren städtischen Zuschuss – vorausgesetzt sie stellen einen Antrag bei der Stadt Ichenhausen stellen.

Am Beispiel eines städtischen Vereins mit durchschnittlich 200 jugendlichen Mitgliedern, 450 erwachsenen Mitgliedern sowie etwa 20 Übungsleiterlizenzen lässt sich dies wie folgt darstellen:


                                               2017                2018                2019                2020        


Sportbetriebsförderung Freistaat                4.800 €        4.800 €        4.800 €        9.750 €

Zuschuss Stadt Ichenhausen                1.824 €        3.600 €        3.600 €        7.312 €



Die beantragten und ausbezahlten Zuschüsse in 2019 betrugen etwa 5.600 €, wobei darauf hingewiesen werden muss, dass nicht alle grds. berechtigten Vereine einen Antrag auf Bezuschussung beim Landratsamt Günzburg als auch bei der Stadt Ichenhausen gestellt haben.

Diskussionsverlauf

Bgm. Strobel erläutert die Beschlussvorlage.
StRin Glassenhart merkt an, dass wegen der Corona-Krise alle Vereine Probleme haben, da ihnen die Einnahmen aus den Veranstaltungen fehlen. Deshalb befürwortet sie eine höhere Förderung der Vereine im Gegensatz zu den Vorjahren.

StRin Walter fragt nach, ob es eine entsprechende Frist für die Beantragung der Förderung gebe.
Bgm. Strobel antwortet, dass der jeweilige Verein bis 31.03. jeden Jahres beim Landkreis die Förderung beantragen müsse um dann auch die Förderung der Stadt Ichenhausen zu erhalten.
StRin Walter merkt an, ob die Stadt jährlich die Vereine informieren solle .
Bgm Strobel meint, dass dies in der Verantwortung des Vereins liege und die Stadt hier nicht tätig werden müsse.

Datenstand vom 23.09.2020 12:12 Uhr