Bgm. Strobel erläutert die Möglichkeiten der Urnenendlagerstätte.
StR Riederle fragt nach, ob die Urnen als Ganzes dort vergraben werden oder ob die Asche von der Urne selbst getrennt werde.
Bgm. Strobel antwortet, dass hier eine Trennung vorgenommen werde. In der Vergangenheit wurden auch nicht verrottbare Urnen verwendet, welche dann eben von der Asche getrennt werden sollen. Hierzu werde aber eine würdevolle Form der Trennung und „Lagerung“ angestrebt.
StRin Walter fragt nach, wer diesen Vorgang durchführen werde, ob hier der Bestatter oder die Stadt zuständig seien. Des Weiteren könnte man überlegen, ob für die Asche eine Namenstafel eingerichtet werde, damit nachvollzogen werden kann, wer dort begraben ist.
Bgm. Strobel antwortet, dass die Zuständigkeiten dann noch geklärt werden müssen. Aber für eine Beschriftung mit den Namen spreche er sich nicht aus. Das würde bei Sargbestattungen nach der Aufgabe des Grabes auch nicht so gehandhabt. Dem stimmten mehrere Stadträte zu.
StRin Glassenhart fragt nach, wie sich die Situation bei Urnenerdgräbern verhalte. Ob auch hier ein Herausnehmen der Urnen erforderlich wird, wenn das Grab aufgegeben wird.
Bgm. Strobel meint hierzu, dass die Urnen in der Erde zunächst alle bleiben. Unabhängig ob es Metall-Urnen oder verrottbare seien. Erst bei einer erneuten Belegung des Grabes muss die Urne aus der Grabstätte entnommen werden, falls sie „im Weg“ seien. Hierzu gäbe es aber momentan noch keine abschließende Regelung.
StR Gorzitze spricht sich für die erste vorgeschlagene Lösung aus. Allerdings sei er mit der Bezeichnung „Urnenendlager“ nicht einverstanden. Hier sollte man über eine andere Bezeichnung nachdenken.
Bgm. Strobel stimmt StR Gorzitze zu und bittet um Namensvorschläge.
StR Ebner fragt nach, ob in der Verwaltung hinterlegt sei, welche Urnen verrottbar sind und welche nicht.
Hierzu müsse Bgm. Strobel in der Verwaltung nachfragen.
StR Riederle schlägt vor diese Lagerstätte schön zu gestalten und eine Tafel mit der neu gefunden Bezeichnung am Ort des Urnenendlagers anzubringen. Ohne Namen oder sonstige Personalien.