Friedhof Ichenhausen; Anlegung eines Urnenendlagers


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses, 28.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 3. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 28.07.2020 ö Entscheidung 4.1

Sachverhalt

Da in Deutschland Urnen nach Ablauf des Nutzungsrechtes nach Entfernung aus einer Urnenanlage einer Endlagerstätte zugeführt werden müssen, ist hierfür auf dem Friedhof Ichenhausen ein solches Lager anzulegen, da nach aktuellem Stand zum 31.12.2020 eine Urne aus der Urnenwand kommt, sofern die Nutzungszeit nicht verlängert wird.

Diese Endlagerstätte wird durch Einbringung eines Schachtrings mit Deckel im Erdreich geschaffen.

Hierfür bieten sich nachfolgende Stellen im Friedhof Ichenhausen:

-        aufgelöste Grabstelle recht von der Urnenstele im neuen Teil, Reihenabteil 3
-        aufgelöste Grabstelle alter Teil im Reihenabteil 7
-        aufgelöste Grabstelle links vom Leichenhaus, alter Teil, im Reihenabteil 2 und 3

Diskussionsverlauf

Bgm. Strobel erläutert die Möglichkeiten der Urnenendlagerstätte.
StR Riederle fragt nach, ob die Urnen als Ganzes dort vergraben werden oder ob die Asche von der Urne selbst getrennt werde.
Bgm. Strobel antwortet, dass hier eine Trennung vorgenommen werde. In der Vergangenheit wurden auch nicht verrottbare Urnen verwendet, welche dann eben von der Asche getrennt werden sollen. Hierzu werde aber eine würdevolle Form der Trennung und „Lagerung“ angestrebt.

StRin Walter fragt nach, wer diesen Vorgang durchführen werde, ob hier der Bestatter oder die Stadt zuständig seien. Des Weiteren könnte man überlegen, ob für die Asche eine Namenstafel eingerichtet werde, damit nachvollzogen werden kann, wer dort begraben ist.
Bgm. Strobel antwortet, dass die Zuständigkeiten dann noch geklärt werden müssen. Aber für eine Beschriftung mit den Namen spreche er sich nicht aus. Das würde bei Sargbestattungen nach der Aufgabe des Grabes auch nicht so gehandhabt. Dem stimmten mehrere Stadträte zu.

StRin Glassenhart fragt nach, wie sich die Situation bei Urnenerdgräbern verhalte. Ob auch hier ein Herausnehmen der Urnen erforderlich wird, wenn das Grab aufgegeben wird.
Bgm. Strobel meint hierzu, dass die Urnen in der Erde zunächst alle bleiben. Unabhängig ob es Metall-Urnen oder verrottbare seien. Erst bei einer erneuten Belegung des Grabes muss die Urne aus der Grabstätte entnommen werden, falls sie „im Weg“ seien. Hierzu gäbe es aber momentan noch keine abschließende Regelung.

StR Gorzitze spricht sich für die erste vorgeschlagene Lösung aus. Allerdings sei er mit der Bezeichnung „Urnenendlager“ nicht einverstanden. Hier sollte man über eine andere Bezeichnung nachdenken.
Bgm. Strobel stimmt StR Gorzitze zu und bittet um Namensvorschläge.

StR Ebner fragt nach, ob in der Verwaltung hinterlegt sei, welche Urnen verrottbar sind und welche nicht.
Hierzu müsse Bgm. Strobel in der Verwaltung nachfragen.

StR Riederle schlägt vor diese Lagerstätte schön zu gestalten und eine Tafel mit der neu gefunden Bezeichnung am Ort des Urnenendlagers anzubringen. Ohne Namen oder sonstige Personalien.

Beschluss

Die Urnenerdlagerstätte in Ichenhausen soll in der aufgelösten Grabstelle rechts von der Urnenwand  im neuen Teil, Reihenabteil 3 geschaffen werden.  Auf sämtlichen Friedhof soll in Absprache mit dem Kirchenpfleger ein solches Urnenendlager eingerichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2020 12:12 Uhr