Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 107/15 Gem. Autenried, Sophie-Schmid-Straße 5; Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Südlich der Anhofer Straße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.05.2020 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Die Eigentümer des Grundstückes Flur-Nr. 107/15 Gem. Autenried beabsichtigen, auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Garage zu errichten.

Dieses Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südlich der Anhofer Straße“. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist eine Kniestockhöhe von 0,75 m zulässig, erstellt werden soll jedoch ein Kniestock mit einer Höhe von 1,25 m. Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.

Stellungnahme der Verwaltung:
In Bezug auf die Erhöhung des Kniestockes auf 1,25 m gibt es im Baugebiet bereits Bezugsfälle. Zudem hat das Landratsamt im Zusammenhang mit einer Bauvoranfrage mitgeteilt, dass auch sie mit einer Erhöhung des Kniestockes auf max. 1,25 einverstanden wären. Aufgrund dessen sollte von Seiten der Stadt der beantragten Befreiung ebenfalls zugestimmt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 107/15 Gem. Autenried, Sophie-Schmid-Straße 5, und der damit verbundenen Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Südlich der Anhofer Straße“ in Bezug auf die Erhöhung des Kniestockes wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.07.2020 09:09 Uhr