Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Erlass eines beidseitigen, eingeschränkten Halteverbotes in der Chr.-von-Schmid-Straße in Ichenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.05.2020 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Durch vermehrt parkende Fahrzeuge in der Chr.-von-Schmid-Straße auch im Einmündungsbereich zur Wohnanlage Chr.-von-Schmid-Straße 1 bis 7 besteht keine Möglichkeit mehr, dass Rettungsfahrzeuge insbesondere größere Feuerwehrfahrzeuge zu dieser Wohnanlage ungehindert zufahren können.

Da gemäß Mitteilung der Brandschutzstelle des Landratsamtes Günzburg es erforderlich ist, dass zum abwehrenden Brandschutz Feuerwehrzufahren freizuhalten sind, fand eine Befahrung mit der Drehleiter der FFW Ichenhausen statt.

Dabei wurde festgestellt, dass bei parkenden Fahrzeugen ab dem Anwesen Chr.-von-Schmid-Straße 8 bis zum Ende des Anwesens Chr.-von-Schmid-Straße 10 ein größeres Feuerwehrfahrzeug nicht mehr zur Wohnanlage fahren kann.

Damit zukünftig eine Zufahrt mit der Drehleiter aus Richtung Westen gewährleistet werden kann, wird daher vorgeschlagen, sowohl auf der Süd- als auch Nordseite der Chr.-von-Schmid-Straße ab der Hs.Nr. 8 bis zur. Hs.Nr. 10 ein eingeschränktes Halteverbot anzuordnen und die hierfür erforderlichen Verkehrszeichen aufzustellen. Zusätzlich soll in diesem Bereich zur besseren Erkennbarkeit eine Zick-Zack-Linie aufgezeichnet werden.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt hierzu entsprechende Erläuterungen.
Er spricht in diesem Zusammenhang auch an, dass einige Anwohner der Chr.-von-Schmid-Straße sowie östlich der Fachklinik sich schon seit längerer Zeit über die parkenden Fahrzeuge durch Mitarbeiter der Fachklinik beschweren, da hierdurch teilweise die Grundstückszufahrten zugestellt werden, aber auch die Anwohner und deren Angehörige keinen Parkplatz auf der Straße mehr finden. Dies wurde - wie vielleicht bekannt - von einem Anwohner auch auf der letzten Bürgerversammlung in Ichenhausen angesprochen. In Bezug auf diese Thematik ist der Vorsitzende zudem in ständigem Kontakt mit 2 bzw. 3 Anwohnern der Straßen. Das Ganze hat aber nichts mit dem heutigen Vorschlag zur Anordnung des Halteverbotes zu tun. Einige Anlieger wünschen sich daher die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung mit Anliegerparkausweisen. Dann dürften nur noch die Anlieger in diesen Straßen mit einem entsprechenden Ausweis und Besucher über einen Zeitraum von max. 2 bzw. 3 Stunden parken. Dadurch ist aber auch zu befürchten, dass Mitarbeiter der Fachklinik auf andere Straßen im Umfeld ausweichen, es kann aber auch sein, dass der Parkplatz beim SCI besser frequentiert wird. Zudem wäre dies auch mit einem erhöhten Aufwand für die Verwaltung durch die erforderliche Ausstellung der Parkausweise verbunden, der nicht kostenlos erfolgen kann.

Da jedoch nicht alle Anlieger positiv einer Parkraumbewirtschaftung gegenüberstehen war geplant, eine Anliegerversammlung durchzuführen, die jedoch aufgrund Corona bisher nicht stattfinden konnte. Dies ist aber nach wie vor vorgesehen, damit über diese Thematik mit dem Großteil der Anlieger auch entsprechend diskutiert werden kann.

Anzumerken ist aber hier auch noch, dass nicht alle Anlieger über genügend Stellplatzmöglichkeiten für ihre eigenen Pkws haben und somit auch diese teilweise auf den Straßen abgestellt werden.

Es besteht daher ebenfalls die Absicht, die derzeit gültige Stellplatzsatzung der Stadt zu ändern, wonach bei neuen Bauvorhaben dann mehr Stellplätze gefordert werden sollen, dies hätte jedoch keine Auswirkungen auf Bestandsgebäude.

Beschluss

Für den Bereich der Chr.-von-Schmid-Straße in Ichenhausen wird ab dem Anwesen Hs.Nr. 8 bis zum Ende des Anwesens Hs.Nr. 10 sowohl auf der Süd- als auch Nordseite ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet. Die entsprechenden Verkehrszeichen sind hierzu aufzustellen und eine Zick-Zack-Linie aufzubringen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.07.2020 09:09 Uhr