Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Akt der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.07.2020 ö Information 2

Sachverhalt

Als „Akt der laufenden Verwaltung“ wurde folgender Bauantrag

-        Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 9 Wohneinheiten auf dem Grundstück Flur-Nr. 593/10 Gem. Ichenhausen, Ettenbeurer Straße 16 - Umplanung auf Wunsch des Landratsamtes -

sowie im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde nachfolgender Bauantrag

-        Neubau eines 4-Familienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 1207 Gem. Ichenhausen, Rosenstraße 7

behandelt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt zum Bauantrag, der im Freistellungsverfahren behandelt wurde, entsprechende Erläuterungen. Demnach wurde dieser zuerst mit dem Wunsch auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Drehung der Firstrichtung eingereicht. Das Gremium hat dieser Befreiung nicht zugestimmt, so dass vom Bauherrn eine Umplanung erfolgen musste. Das neue Baugesuch (mit gedrehter Firstrichtung) wurde im Freistellungsverfahren eingereicht. Darin haben der Bauherr und der bauvorlageberechtigte Planer erklärt, dass alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten sind. Eine diesbezügliche Prüfpflicht sieht die Bayer. Bauordnung weder für eine Stadtverwaltung noch für ein Landratsamt vor. Eine Beratung und Abstimmung über eine Vorlage im Freistellungsverfahren ist ebenfalls nicht erforderlich und laut Geschäftsordnung des Stadtrates auch nicht vorgesehen, das Gremium ist nur über die Vorlage im Freistellungsverfahren zu informieren. Aufgrund von Beschwerden der Nachbarschaft erfolgte jedoch eine Überprüfung des Bauantrages durch das Landratsamt. Dabei wurde festgestellt, dass das Dachgeschoss ein Vollgeschoss ist und somit das Bauvorhaben nicht mehr den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht. Der Bau wurde daraufhin vom Landratsamt eingestellt und der Bauherr aufgefordert, eine Umplanung vorzunehmen, damit das Bauvorhaben die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse einhält. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt und der neue Bauantrag mit einer Verringerung des Kniestockes um 9 cm wurde wiederum im Freistellungsverfahren vorgelegt, da nunmehr sämtliche Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden. Dies wurde uns auch vom Landratsamt so bestätigt.

3. Bürgermeister Schuler fügt an, dass er froh darüber ist, dass dem Gremium und hierbei insbesondere den neuen Stadträten vom Vorsitzenden dieser Sachverhalt ausführlich erläutert wurde. Ansonsten ist das Bauvorhaben zu begrüßen, da dringend Wohnraum benötigt wird. Zu befürchten ist jedoch, dass sich die Parksituation in der Straße evtl. durch die Vielzahl der Wohnungen verschärfen wird.

Der Vorsitzende erwidert, dass die gemäß der geltenden Stellplatzsatzung geforderten Stellplätze nachgewiesen wurden, es werden sogar 5 statt der  notwendigen 4 geschaffen. Damit zukünftig mehr Stellplätze als nur einen je Wohneinheit auszuweisen ist, soll in nächster Zeit die Stellplatzsatzung entsprechend geändert werden.

Datenstand vom 22.09.2020 07:59 Uhr