Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 512/9 Gem. Ichenhausen, Schillerstraße 11;
Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Panoramaweg"
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Grundstückseigentümer beabsichtigen, auf dem Grundstück Flur-Nr. 512/9 Gem. Ichenhausen ein Einfamilienhaus mit Satteldach und einer Dachneigung von 45° sowie einer Kniestockhöhe von 1,30 m zu errichten.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Panoramaweg“. Um das Bauvorhaben verwirklichen zu können, wird Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Bezug auf die Kniestockhöhe gestellt, um das Dachgeschoss besser nutzen zu können. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist nur eine Höhe von 0,70 m zulässig ist. Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Da es bereits Bezugsfälle gibt, sollte der Befreiung das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Beschluss
Dem Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 512/9 Gem. Ichenhausen, Goethestraße 11, und der damit verbundenen Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Panoramaweg“ in Bezug auf die Erhöhung des Kniestockes auf 1,30 m wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.09.2020 07:59 Uhr