Bauvoranfrage zum Anbau eines Ärztehauses an das bestehende Anwesen auf dem Grundstück Flur-Nr. 622/2 Gem. Ichenhausen, Dr.-Emil-Schilling-Straße 11


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.07.2020 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Bei der Stadt wurde eine Bauvoranfrage zum Anbau eines Ärztehauses an das bestehende Anwesen auf dem Grundstück Flur-Nr. 622/2 Gem. Ichenhausen, Dr.-Emil-Schilling-Straße 11, eingereicht. Geplant ist ein dreistöckiges Gebäude mit Flachdach.

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Westlich der Ziegelei II“, in dem nach BauNVO § 8 (3) 2. Anlagen für gesundheitliche Zwecke ausnahmsweise zulässig sind. In diesem Gebiet befindet sich bereits ein Fitnessstudio und eine Praxis für Physiotherapie, so dass aus Sicht der Verwaltung nichts gegen den Bau eines Ärztehauses spricht.

Des Weiteren ist zur Verwirklichung des Bauvorhabens die Zustimmung zur Erteilung der nachfolgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig:

-        Anzahl der Vollgeschosse - 2 zulässig, 3 geplant
-        Änderung der Dachform - Flachdach anstatt Satteldach.

Aus Sicht der Verwaltung sollte diesen Befreiungen zugestimmt werden, da das Bauvorhaben grundsätzlich von Seiten der Stadt begrüßt wird.

Die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,8 (geplant 0,32) sowie die Geschossflächenzahl von 1,6 (geplant 0,67) werden eingehalten.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt hierzu entsprechend Erläuterungen und fügt hierbei an, dass der Stadt bisher nicht bekannt ist, ob es bereits Ärzte gibt, die in dieses Ärztehaus einziehen wollen.

3. Bürgermeister Schuler begrüßt das Bauvorhaben, da der Stadt nichts Besseres passieren könnte, als, wenn dieses Ärztehaus tatsächlich realisiert würde. Die Stadt sollte daher alles unternehmen, damit das Ärztehaus auch verwirklicht werden kann.

Beschluss

Der Bauvoranfrage zum Anbau eines Ärztehauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 622/2 Gem. Ichenhausen, Dr.-Emil-Schilling-Straße 11, und der damit verbundenen Erteilung von den vorstehend angeführten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Anzahl der Vollgeschosse und Dachform) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2020 07:59 Uhr