Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit Caports und Stellplätzen auf dem Grundstück Flur-Nr. 517/15 Gem. Ichenhausen, Goethestraße 21; Antrag auf Zustimmung zur Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Südlich der Eichendorffstraße I"


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2020 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Flur-Nr. 517/15 Gem. Ichenhausen, Goethestraße 21, soll ein Doppelhaus mit zwei Carports und zwei Stellplätzen erstellt werden.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südlich der Eichendorffstraße I" in Ichenhausen. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Garagen nur innerhalb der Baugrenze zulässig. Die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze und die Festsetzungen für Nebengebäude und Garagen / Carports werden der möglichen Nutzung des Baugrundstückes nicht gerecht, da diese damit nur innerhalb der Baugrenzen im weit hinter der Zufahrt liegenden Grundstücksteil erstellt werden dürft en. Zur besseren Anfahrt der Carports über den Wendehammer und zur Schaffung von mehr Gartenflächen für die Doppelhäuser ist deshalb geplant, die Carports außerhalb der Baugrenze mit einem Abstand von 1,60 m zur Straße zu erstellen. Hierfür wird Antrag auf Zustimmung zur Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt.

Aus Sicht der Verwaltung kann dieser Befreiung zugestimmt werden, auch wenn es im Baugebiet noch keine entsprechenden Bezugsfälle gibt, da sich das Grundstück in einem Wendehammer befindet und durch die Erstellung der Carports außerhalb der Baugrenze keine Nachbargrundstücke beeinträchtigt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag zur Erstellung eines Doppelhauses mit Carports und Stellplätzen auf dem Grundstück Flur-Nr. 517/15 Gem. Ichenhausen und der damit verbundenen Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Südlich der Eichendorffstraße I“ in Bezug auf die Erstellung der Carports außerhalb der Baugrenze wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2020 09:35 Uhr