Bauvoranfrage zum Anbau eines Einfamilienhauses an das best. Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 81 Gem. Oxenbronn, Ulmer Straße 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2020 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Der Sohn des Eigentümers des Grundstückes Flur-Nr. 81 Gem. Oxenbronn, Ulmer Straße 2, beabsichtigt, an das bestehende Wohnhaus auf der Ostseite ein Einfamilienhaus mit Einbindung der bestehenden Garage anzubauen. Der Anbau soll ein Flachdach erhalten.

Stellungnahme der Verwaltung:
Da es für den Bereich des Bauvorhabens keinen Bebauungsplan gibt, ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. D.h. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Einfügung ist gegeben, da der Neubau an das bestehende Wohnhaus angebaut und somit entsprechend integriert wird. Die Erschließung ist ebenfalls gesichert. Auch die Dachform kann akzeptiert werden, da sich in der Ulmer Straße bereits ein weiteres Gebäude mit einem flach geneigten Pultdach befindet.

Aus Sicht der Verwaltung könnte daher der Bauvoranfrage zugestimmt werden. Letztendlich entscheidet jedoch das Landratsamt Günzburg als Baugenehmigungsbehörde über die Zulässigkeit des geplanten Bauvorhabens, da das Baugrundstück im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als „Grünfläche“ und nicht als Wohnbaufläche festgesetzt ist.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzenden gibt Ausführungen zur Bauvoranfrage und informiert hierzu, dass zwischenzeitlich auch eine Stellungnahme des Landratsamtes vorliegt. Demnach kann von Seiten des Landratsamtes für die Bauvoranfrage keine Genehmigungsfähigkeit in Aussicht gestellt werden, da sich das geplante Vorhaben im Außenbereich befindet. Aufgrund dieser Aussage ist auch von Seiten der Stadt die Bauvoranfrage abzulehnen.

Aus Sicht von 3. Bürgermeister Schuler besteht für das Gremium aufgrund der Stellungnahme des Landratsamtes keine andere Möglichkeit als eine Ablehnung der Bauvoranfrage. In diesem Zusammenhang spricht er an, dass an dieser Stelle ein größeres Ärgernis die vor dem Grundstück immer wieder auf der Staatsstraße parkenden Fahrzeuge sind. Dies wurde auch schon bei einer Bürgerversammlung angesprochen. Er hätte daher bei dem geplanten Anbau die Bedenken gehabt, dass diese Fahrzeuge dann sogar zunehmen. Durch die Ablehnung hat sich dies jedoch erledigt.

Beschluss

Der Bauvoranfrage zum Anbau eines Einfamilienhauses an das best. Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 81 Gem. Oxenbronn, Ulmer Straße 2, wird abgelehnt, da sich das Bauvorhaben laut Mitteilung des Landratsamtes im Außenbereich befindet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2020 09:35 Uhr