Bauvoranfrage zur Bebauung des Grundstückes Flur-Nr. 1047/1 Gem. Ichenhausen, Krumbacher Straße 58


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2020 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

Der Sohn des Eigentümers des Grundstückes Flur-Nr. 1047/1 Gem. Ichenhausen beabsichtigt, auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus mit Garage direkt an der Krumbacher Straße (B16) zu erstellen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Bereits bei der Bebauung des nördlich angrenzenden Grundstückes Flur-Nr. 1047 Gem. Ichenhausen wurde bei der ersten Stellungnahme des Landratsamtes zur Bauvoranfrage eine Baugenehmigung im Jahre 2002 abgelehnt, da das Grundstück als Außenbereichsgrundstück zu betrachten sei. Die Anwendung einer Innenbereichslage würde das Vorhandensein eines Bebauungszusammenhanges voraussetzen.

Nachdem sich jedoch die Stadt bereit erklärt hat, die Anbindung an die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage über überlange Hausanschlüsse vorzunehmen und damit die Erschließung gesichert ist und das Staatliche Bauamt Krumbach schriftlich einer Zufahrt auf die B16 zugestimmt hat, hat letztendlich das Landratsamt im Jahre 2003 eine Baugenehmigung erteilt, nachdem die immissionsschutzrechtlichen Auflagen des Landratsames nachgewiesen und eingehalten werden konnten.

Das nunmehr zur Bebauung vorgesehene Grundstück befindet sich südlich des zwischenzeitlich bebauten Grundstückes Flur-Nr. 1047 Gem. Ichenhausen und somit noch mehr im Außenbereich.

Die überlangen Hausanschlüsse zur Erschließung des Grundstückes Flur-Nr. 1047 Gem. Ichenhausen enden an der Nordseite des Einfamilienhauses. Die Erschließung für das Grundstück Flur-Nr.1047/1 Gem. Ichenhausen ist somit derzeit nicht gesichert.

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist der südliche Bereich des Grundstückes als „gemischte Baufläche“ enthalten, der Bereich direkt an der Straße als „Grünfläche“ mit dem Hinweis „Lärmschutz erforderlich“.

Das Landratsamt Günzburg hat zwischenzeitlich zudem mitgeteilt, dass es sich eindeutig um ein Vorhaben im Außenbereich handelt. Nach ihrer ersten Einschätzung wäre hier für das gesamte Gebiet das Betreiben einer Bauleitplanung durch die Stadt Ichenhausen erforderlich. Eine genaue Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit erfolgt von Seiten des Landratsamtes jedoch erst nach Vorlage der Unterlagen nach Behandlung im Gremium. Hier ist dann auch zwingend eine Ortsbesichtigung erforderlich.

Aus Sicht der Verwaltung sollte aus den vorstehenden Gründen die Bauvoranfrage abgelehnt werden.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende  gibt zur vorliegenden Bauvoranfrage entsprechende Erläuterungen.

Sollte ein mögliches Gespräch mit dem Antragsteller ergeben, dass sich diese eine Bauleitplanung vorstellen könnten, müsste sich das Gremium mit diesem Thema erneut befassen und eine entsprechende Entscheidung treffen. Die Ausweisung einer Wohnbau- oder vielleicht sogar Mischgebietes in diesem Bereich hängt aber nicht nur von der Stellungnahme der Bauabteilung des Landratsamtes, sondern auch vom Immissionsschutz und dem Staatlichen Bauamt Krumbach und weiteren Fachbehörden ab.

Beschluss

Die Bauvoranfrage zum Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 1047/1 Gem. Ichenhausen wird abgelehnt, da es sich um ein Vorhaben im Außenbereich handelt und die Erschließung nicht gesichert ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2020 09:35 Uhr