Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Schimmelacker" im Stadtteil Deubach; 1. Änderungsbeschluss 2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2020 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

Damit die gewünschte Bebauung des im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes „Am Schimmelacker“ befindlichen Grundstückes Flur-Nr. 356/2 Gem. Deubach ermöglicht werden kann, hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 29.06.2020 beschlossen, diesen Bebauungsplan in folgenden Punkten zu ändern:

-        Erhöhung der Kniestockhöhe von 0,70 m auf 1,25 m
-        Verschiebung der Baugrenze in südlicher Richtung
-        Zulässigkeit von grauen, engobierten jedoch nicht lasierten und glasierten sowie schwarzen Farbtönen für die Dacheindeckung
-        Zulässigkeit von Pultdächern für die Garagen
-        Reduzierung der für das Grundstück festgesetzten Grünordnungsmaßnahme.

Zwischenzeitlich wurde mit den Antragstellern auch ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes abgeschlossen.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes wurde das Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach, beauftragt, das zwischenzeitlich den Entwurfsplan der Änderung des Bebauungsplanes „Am Schimmelacker - 1. Änderung“ (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) mit Begründung hierzu vorgelegt hat.

Anhand dieses Entwurfes soll dann die Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 BauGB durchgeführt und die Öffentlichkeit sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.  

Beschluss

Der Bebauungsplan „Am Schimmelacker“ im Stadtteil Deubach wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 BauGB geändert.    

Der Änderungsbebauungsplan soll die Bezeichnung „Am Schimmelacker - 1. Änderung“ erhalten.  

Der Geltungsbereich des Änderungsplanes umfasst das gesamte Gebiet des Bebauungsplanes „Am Schimmelacker“.

Auf der Grundlage des vom Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach, gefertigten Entwurfes des Änderungsplanes (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) in der Fassung vom 21.09.2020 und des Entwurfes der Begründung hierzu in der Fassung vom 21.09.2020 soll die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2020 09:35 Uhr