Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung einer zeitlich befristeten "indirekten Einbahnstraßenregelung" in der Garten- sowie Pestalozzistraße in Ichenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2020 ö Entscheidung 8

Sachverhalt

Immer wieder kommt es vor und nach Schulbeginn durch im absoluten Halteverbot in der Pestalozzistraße haltende und parkende Fahrzeuge (überwiegend unvernünftige Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder zur Schule fahren) zu prekären Verkehrssituationen. Teilweise wenden Pkw-Fahrer sogar auf der Pestalozzistraße. Schüler, die aus den Pkw aussteigen, die in der Pestalozzistraße und der Gartenstraße auf den von der Mittelschule und der Realschule abgewandten Straßenseite aussteigen, müssen die Straßen queren, was die Gesamtsituation noch unübersichtlich macht.

Daher soll wie bei der Friedrich-Jahn-Straße eine zeitlich befristete „indirekte Einbahnregelung“ wie folgt angeordnet werden: „Zufahrt verboten“ von der Annastraße in die Garten- bzw. von der Gartenstraße in die Pestalozzistraße von Montag bis Freitag von 07:00 bis 14:00 Uhr mit den Zusatzschildern „Baustellenfahrzeuge und Radfahrer frei“. Zur Klarstellung: Die Zufahrt von der Rohrer Straße in die Pestalozzistraße und im Weiteren in die Gartenstraße Richtung Westen ist den ganzen Tag möglich.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt hierzu entsprechende Erläuterungen.

Stadtrat Stempfle befürwortet die Maßnahme auch in seiner Position als Verkehrsreferent des Stadtrates. Dadurch kann auch gewährleistet werden, dass die Kinder auf der Schulseite aussteigen und keine Straße überqueren müssen. Auch im Hinblick auf die Erweiterung des Kindergartens Storchennest wird dies zu einer Entzerrung des Verkehrs führen.

Der Vorsitzende ergänzt, dass die Parkmöglichkeiten in der Pestalozzistraße auf der Westseite bestehen bleiben sollen.  

Auf Anfrage von Stadtrat Machauf, ob diese Einbahnstraßenregelung durch die Polizei überwacht wird, erwidert der Vorsitzende, dass bei der Anordnung der Einbahnstraßenregelung in der Friedrich-Jahn-Straße mit der Polizei vereinbart wurde, dass zumindest in der Anfangszeit kontrolliert wird. Dies ist auch in der Gartenstraße so geplant. Da die Polizei aber zusätzlich mit Corona seit Monaten belastet ist, wird sich zeigen, wie oft sie präsent sein können. Die Stadt legt jedoch großen Wert darauf und wird dies auch so weitergeben.

Stadtrat Sauter schlägt vor, das Schild bei der Einmündung der Annastraße in die Gartenstraße weiter in Richtung Osten zu platzieren, damit die Parkplätze am Kindergarten auch zukünftig von beiden Seiten angefahren werden können.

Der Vorsitzende stellt hierzu fest, dass derzeit der Parkplatz aufgrund der Baumaßnahmen nicht zur Verfügung steht. Nach der Fertigstellung der Erweiterung entstehen zusätzlich Parkplätze auf der Nordseite des Kindergartens, so dass der Parkplatz an der Gartenstraße keine so große Rolle mehr spielen wird. Somit soll die Einbahnstraßenregelung vorerst direkt ab der Einmündung gelten.

Beschluss

In der Garten- sowie Pestalozzistraße wird eine zeitlich auf Montag bis Freitag von 07:00 bis 14:00 Uhr befristete „indirekte Einbahnstraßenregelung“ mit Schildern „Zufahrt verboten“ ab der Einmündung der Annastraße mit den Zusatzschildern „Baustellenfahrzeuge und Radfahrer frei“ angeordnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2020 09:35 Uhr