Bauantrag zur Änderung der Garagenzufahrt und der Terrassenüberdachung sowie Bau eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Flur-Nr 295/2 Gem. Deubach, Bgm.-Thierer-Straße 1; Antrag auf Zustimmung zur Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Hinter den Gärten I"


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.10.2020 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Entgegen des im Freistellungsverfahren eingereichten und behandelten Bauantrages soll nunmehr die Garageneinfahrt und die Terrassenüberdachung geändert und zusätzlich ein Geräteschuppen auf dem Grundstück Flur-Nr. 295/2 Gem. Deubach, Bgm.-Thierer-Straße 1, errichtet werden.

Da hierdurch eine Befreiung von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Hinter den Gärten I“ erforderlich wird, wurde von den Grundstückseigentümern ein Bauantrag mit einem Antrag auf Zustimmung zur Erteilung der Befreiung eingereicht.

Zur Verwirklichung der Änderung der Garageneinfahrt bzw. der Überdachung wird die Baugrenze im Norden um 70 cm bzw. teilweise 76 cm überschritten. Bei dem Geräteschuppen handelt es sich um ein verfahrensfreies Bauvorhaben.

Der Antrag auf Befreiung wird damit begründet, dass hierdurch mehr Bewegungsfreiheit bzw. Rangiermöglichkeiten gewonnen werden sollen. Zudem beansprucht der Abgang zur Einfahrt und der Aufgang zur Terrasse (Freibereich) die nötigen Laufbreiten der Treppenanlage. Die Abstandsflächen gemessen von der OK Geländer liegen trotz der Überschreitung der Baugrenze noch deutlich vor der Mitte des angrenzenden öffentlichen Weges.

Aus Sicht der Verwaltung könnte dem Antrag zugestimmt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag zur Änderung der Garagenzufahrt und der Terrassenüberdachung sowie dem Bau eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Flur-Nr. 295/2 Gem. Deubach und der damit verbundenen Zustimmung zur Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hinter den Gärten I“ in Bezug auf die Überbauung der Baugrenze wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.11.2020 16:14 Uhr