Bauantrag zum Neubau einer Pkw-Garage mit Abstellraum auf dem Grundstück Flur-Nr. 282 Gem. Deubach, Bei der Sandhühl 3; Antrag auf Zustimmung zur Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Sandhühl"


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.10.2020 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer beabsichtigt, auf der Ostseite seines Grundstückes Flur-Nr. 282 Gem. Deubach eine Pkw-Garage mit Abstellraum zu erstellen.

Gemäß § 5 Nr. 2 der Satzung des für das Baugrundstück geltenden Bebauungsplanes „Bei der Sandhühl“ sind Garagen mit den sonstigen Nebengebäuden zusammenzubauen und können, soweit die Bebauungsplanzeichnung dies vorsieht, hinter der vorderen Baugrenze an den seitlichen Grundstücksgrenzen errichtet werden.

Da die neu geplante Garage sich an diese Festsetzung nicht hält, sondern die östliche Baugrenze um 6 m überbaut wird, wird Antrag auf Zustimmung zur Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt.

Der Antrag wird wie folgt begründet:

Die Garage soll errichtet werden, um die Parksituation auf der Gemeindestraße, im kreuzungsnahen Bereich zu entzerren. Um das Tageslicht in den Wohnräumen zu erhalten und die vorhandenen Fenster am Wohnhaus nicht zu überdecken, soll die Garage mit 2 m Abstand zum Wohnhaus errichtet werden. Um die Einsicht in den Kreuzungsbereich zu gewährleisten, soll die Garage 4 m hinter der Vorderen Hauskante Richtung Süden platziert werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Obwohl es derzeit noch keine diesbezüglichen Bezugsfälle gibt, sollte aus Sicht der Verwaltung dem Antrag nachgekommen werden.
Die Absenkung der Bordsteine und des Gehweges an der neuen Zufahrt ist auf Kosten des Bauherrn durch eine Fachfirma herzustellen.

Beschluss

Dem Bauantrag zum Neubau einer Pkw-Garage mit Abstellraum auf dem Grundstück Flur-Nr. 282 Gem. Deubach und der damit verbundenen Zustimmung zur Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei der Sandhühl“ in Bezug auf die Überbauung der östlichen Baugrenze wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.11.2020 16:14 Uhr