Bildung von Haushaltsresten 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates, 01.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 3. Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Nach § 79 Abs.2 KommHV und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften ist zur besseren und sparsameren Bewirtschaftung der Haushaltsmittel die Bildung von Haushaltsresten möglich.
Die Haushaltseinnahmereste sind gem. § 79 Abs.2 Satz 2 KommHV nur im Vermögenshaushalt und nur für Kredite, Zuweisungen, Zuschüsse, Beiträge und andere Einnahmen der Gruppierungsnummern 35 und 36 des kommunalen Haushalts zulässig.
Haushaltsausgabereste können nach § 19 i.V.m. § 15 und 79 Abs. 3 KommHV sowohl im Verwaltungshaushalt wie auch im Vermögenshaushalt gebildet werden. Die entsprechenden Haushaltsansätze bleiben dadurch bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch 2 Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Gegenstand oder der Bau in seinem wesentlichen Teil in Benutzung genommen werden kann.


Vermögenshaushalt Einnahmen (neu):
8800.3610 Schule Stoffenried –ALE                       30.000,-- €


Vermögenshaushalt Ausgaben (alt):
1310.9450 FFW Neubau Planung                          15.000,45 €
5800.9511 Weiher Stoffenried Brücke                    10.000,--  €
6100.9350 Digitaler Flächennutzungsplan              15.000,--  €
6700.9660 BG Stoff. Haldenweg Beleuchtung        20.000,--  €
7500.9461 Friedhof Ellzee neu                                  5.000,--  €
                                                                                65.000,45  €

Vermögenshaushalt Ausgaben (neu):
1310.9450 FFW Neubau                                       100.000,--  €
4600.9460 Spielgeräte                                              6.000,--  €
8800.9465 Schule Stoffenried                                   9.845,97€
8850.9320 BG Stoff.Grunderwerb                           26.088,--  € 
                                                                               141.933,97 €  

Die Verwaltung schlägt die Bildung der vorstehend genannten Haushaltseinnahme- bzw. Haushaltsausgabereste für 2019 vor.
Dadurch wird eine bessere, wirtschaftlichere und übersichtlichere Bewirtschaftung der Zahlungseingänge und der bereits zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel erreicht.                

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Ellzee beschließt nach § 19 i.V.m. § 79 KommHV die Bildung der dargestellten

Haushaltseinnahmereste Vermögenshaushalt (neu) in Höhe von 30.000,-- €

Haushaltsausgabereste Vermögenshaushalt (alt) in Höhe von 65.000,45 €

Haushaltsausgabereste Vermögenshaushalt (neu) in Höhe von 141.933,97 €

Für die bezeichneten Haushaltsstellen aufgrund des Rechnungsergebnisses 2019.
Die übrigen noch zur Verfügung stehenden Haushaltsreste des Vorjahres bzw. die noch möglichen Haushaltsreste des Jahres 2019 sind in Abgang zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.07.2020 08:03 Uhr