Wahl des ersten Stellvertreters des Gemeinschaftsvorsitzenden


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 02.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 02.07.2020 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Im vorhergehenden Tagesordnungspunkt hat die Gemeinschaftsversammlung die Wahl eines weiteren bzw. zweier weiterer Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden beschlossen.

Für die Wahlen der Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden gelten die gleichen
Voraussetzungen wie für die Wahl des Gemeinschaftsvorsitzenden selbst. Das bedeutet, dass auch die Stellvertreter in geheimer Wahl, also mit Stimmzetteln und unter Wahrung des Wahlgeheimnisses gewählt werden. Für den Fall, dass zwei Stellvertreter gewählt werden, ist auch die Reihenfolge der Stellvertretung zu bestimmen, d. h., es ist für den 1. und für den 2. Stellvertreter jeweils ein getrennter Wahlgang durchzuführen.

Die Gewählte/Der Gewählte hat zu erklären, ob sie/er die Wahl annimmt.

Diskussionsverlauf

Gemeinschaftsvorsitzender Strobel und Bürgermeisterin Schmucker schlagen als 1. Stellvertreter Bürgermeister Kusch vor, es gehen keine weiteren Vorschläge ein. Bürgermeister Kusch verlässt den Saal.

Beschluss

Bürgermeister Kusch nimmt die Wahl an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2021 11:27 Uhr