Erlass einer Geschäftsordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 02.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 02.07.2020 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

Gem. Art. 10 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung i. V. mit Art. 26 Abs. 1 KommZG und Art. 45 Abs. 1 GO hat sich die Gemeinschaftsversammlung eine
Geschäftsordnung zu geben. Als Mindestinhalt müssen Bestimmungen über die
Frist und Form der Einladung zu den Sitzungen sowie über den Geschäftsgang
der Gemeinschaftsversammlung enthalten sein.

Ein Entwurf der Geschäftsordnung wurde den Mitgliedern der Gemeinschaftsversammlung mit der Sitzungseinladung zugestellt.

Im Vergleich zur bisherigen Geschäftsordnung sind im vorliegenden Entwurf folgende nennenswerte Änderungen und Abweichungen enthalten (auf rein redaktionelle
Änderungen, die keine inhaltlichen Abweichungen bedeuten, wird nicht einzeln
hingewiesen):


  • Zuständigkeit des Gemeinschaftsvorsitzenden in § 7 Abs. 2 und 3 der Geschäftsordnung im Bereich der Haushalts- und Finanzangelegenheiten und in allgemeinen Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten

Ansonsten entspricht der Entwurf der vorgelegten Geschäftsordnung der bisherigen Geschäftsordnung für den Zeitraum 2014/2020.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2021 11:27 Uhr