Tekturantrag nach § 4 BlmSCHG Neubau einer Produktionshalle mit Lagerhalle der Firma Borgers Süd GmbH, 89352 Ellzee (Ludwig-Faist-Str. 2); Antrag auf Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Am Bahnhof"


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates, 18.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 2. Sitzung des Gemeinderates 18.06.2020 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Tekturantrag nach §4 BImSCHG Neubau einer Produktionshalle mit Lagerhalle für die Fa. Borgers in Ellzee, Ludwig-Faist-Str. 2: Der ursprüngliche Bauantrag wurde am 21.01.2020 in der Sitzung behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Die Firma Borgers Süd ist derzeit mit dem Bau der o.g. Bauvorhaben beschäftigt.
Im Laufe der Baumaßnahmen ergab es kleine Änderungen mit Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Am Bahnhof“.
Im Bauantrag waren drei Kamine mit einem kleineren Durchmesser (DN = 190, 140, 60cm) vorgesehen und genehmigt, es wird nur ein Kamin mit einem Durchmesser von 2,52m, bis zu einer Höhe von 22,00m umgesetzt, (geplant waren 21,00m).
Dadurch wird die Baugrenze um 1,25m überschritten.

Das Treppenhaus dient als Dachzugang für Wartungsarbeiten. Der hierfür erforderliche Dachausstieg ist ein untergeordnetes Bauteil des Gebäudes (Ausrichtung Richtung Süden zum Bestand). Der Überbau steht optisch zwischen den Lüftungscontainer.  
Durch diese Treppenhausüberdachung wird eine Befreiung der Firsthöhe benötigt,
OK (Oberkannte) liegt bei +13,75m.

Nachdem die Festsetzung im Bebauungsplan nicht durchführbar ist muss die geänderte Ausführung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden.

Diskussionsverlauf

GR Honebeek merkt an, dass die Firma Borgers in Zukunft zuerst den Antrag stellen soll und dann den Kamin bauen.

Bei der Abstimmung kommt auch GR Bauch zur Sitzung hinzu.

Beschluss

Der Gemeinderat Ellzee stimmt den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (§31 Abs. 2 BauGB) ,,Gewerbegebiet Am Bahnhof“, bezüglich der
  • Kaminhöhe +22,00m und Überbauung der Baugrenze um 1,25m Richtung Westen,
  • Firsthöhe im Bereich Treppenhaus +13,75m zu.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.09.2020 09:30 Uhr