Bauleitplanung; Änderung des Bebauungsplanes "Haldenweg" in Stoffenried in der Gemeinde Ellzee; 1. Änderungsbeschluss 2. Billigung des Entwurfes zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates, 18.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 2. Sitzung des Gemeinderates 18.06.2020 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Im Zusammenhang mit den Bauanträgen im Genehmigungsfreistellungsverfahren für die Bauvorhaben „Haldenweg“ in Stoffenried wurde festgestellt, dass es zum aktuellem Zeitpunkt zwei Festsetzungen gibt, die im Grunde genommen widersprüchlich sind. Es handelt sich hierbei um die Erdgeschossfußbodenhöhe von 30 cm über der Fahrbahnoberkante. Auf der anderen Seite steht unter Ziffer „Geländeangleichung“ Geländeabtreppung dürfen maximal zum natürlichen Gelände 30 cm betragen.

Der Gemeinderat Ellzee hat daher in seiner Sitzung am beschlossen, im Bebauungsplan unter Punkt 9 „Geländeveränderungen“ der Satz „Der Geländeverlauf ist gleichmäßig herzustellen, dass keine Böschungen oder sichtbare Stützwände mit mehr als 30 cm Höhe entstehen“ zu streichen.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes wurde zwischenzeitlich das Ing.-Büro Steinbacher-Consult, Neusäß, beauftragt, dass hierzu die Planzeichnung, der Satzungstext und die Begründung entsprechend anpasst. Anhand dieses Entwurfes soll dann die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt und die Öffentlichkeit sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.

Beschluss

Der Bebauungsplan „Haldenweg“ in Stoffenried wird im vereinfachten Verfahren nach
§ 13 BauGB geändert.

Der Änderungsbebauungsplan soll die Bezeichnung „Haldenweg – 1- Änderung“ erhalten.

Der Geltungsbereich des Änderungsplans betrifft den kompletten Bebauungsplan „Haldenweg“ in Stoffenried.

Auf der Grundlage des vom Ing. Büro Steinbacher-Consult, Neusäß, gefertigten Entwurf des Änderungsplanes (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) vom 18.06.2020 und des Entwurfes der Begründung hierzu vom 18.06.2020 soll die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.09.2020 09:30 Uhr