Bauantrag zum Neubau einer Lagerhalle als Leichtbauhalle auf den Grundstücken Flur-Nr. 213/5 und 214/1 Gem. Ellzee, Schönhaldeweg 8; Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Schönhalde - 3. Änderung"


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates, 18.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 2. Sitzung des Gemeinderates 18.06.2020 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Bei der Verwaltung ging am 10.06.2020 der Bauantrag ein, wonach der Bauwerber auf den Grundstücken Flur-Nrn.  213/5 und 214/1 Gem. Ellzee, Schönhaldeweg 8, eine Gewerbehalle in Leichtbauweise mit Satteldach erstellen möchte. In dieser Lagerhalle sollen Metallteile, die in der benachbarten Halle erstellt werden, gelagert werden.

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schönhalde - 3. Änderung“. Wegen dem geplanten Foliendach kann die gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes zulässige Dachneigung von 10° nicht eingehalten werden, da die Leichtbauhalle nur mit einem Foliendach ab einer Dachneigung von 18° erstellt werden kann.

Der Bauherr beantragt daher die Zustimmung zur Erteilung einer diesbezüglichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Verwaltung kann die beantragte Befreiung mit tragen.

Diskussionsverlauf

GR Konrad hackt nach, ob es sich hierbei nur um eine Übergangslösung handelt, weil dies nur als Leichtbauhalle errichtet wird.

Herr Unterholzner merkt an, dass der Bauherr investieren möchte, sobald die Wirtschaft wieder besser wird. Dann soll eine normale Stahlhalle hin gebaut werden. Die Leichtbauhalle gibt’s erst ab 18 Grad, aus diesem Grund muss die Befreiung erteilt werden.

Die Vorsitzende merkt an, dass der Bauherr die Gemeinde vorab informiert habe, dass bei der bestehenden Produktionshalle auch bereits die Befreiung erteilt wurde.

GR Honebeek frägt, ob wir in diesem Bereich schon Befreiungen hatten oder welche abgelehnt haben.

In der Zeit, in der Herr Unterholzner im Amt ist, wurden bislang keine Befreiungen erteilt, merkt er an.

Wieso macht man den Bebauungsplan nicht gleich offener und schränkt es so ein, frägt GR Honebeek.

Hierzu merkt Herr Unterholzner an, dass der bestehende Bebauungsplan schon einige Jahre alt ist, früher wurde anders gebaut.

Ist die Fläche schon an den Bauherren seitens der Gemeinde verkauft, frägt GR Schlosser.

Noch nicht protokolliert, aber beim Notariat, so die Vorsitzende.

Beschluss

Dem Bauantrag zum Neubau einer Lagerhalle als Leichtbauhalle auf den Grundstücken Flur-Nrn. 213/5 und 214/1 Gem. Ellzee, Schönhaldeweg 8, und dem der damit verbundenen Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schönhalde - 3. Änderung“ in Bezug auf die Dachneigung (zulässig 10°- geplant 18°) wird zugestimmt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.09.2020 09:30 Uhr