Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 111/6, Gem. Ellzee (Katharinenweg)


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates, 17.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 6. Sitzung des Gemeinderates 17.09.2020 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Am 24. August 2020 ging bei der Verwaltung der Bauantrag „Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 111/6, Gemarkung Ellzee ein.

Das Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan in einem Dorfgebiet. Ein BBP ist nicht vorhanden.

Das Bauvorhaben wird nach §34 BayBo behandelt:
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Bauherren planen ein Wohngebäude mit Zeltdach DN 25° mit 2 Stockwerken und einer Garage mit Flachdach.

Die Verwaltung hat keine Bedenken, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Dem Bauantrag „Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage
auf dem Grundstück Flur-Nr. 111/6, Gemarkung Ellzee“, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2020 16:39 Uhr