Antrag auf Nutzungsänderung auf dem Grundstück Flur-Nr. 123, Gem. Ellzee


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates, 17.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 6. Sitzung des Gemeinderates 17.09.2020 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Bei der Verwaltung ging am 30.07.2020 ein Antrag ein, „Antrag auf Nutzungsänderung“.

Der Antragsteller möchte auf dem o.g. Grundstück im Freigelände eine Teilfläche nutzen und in diesem Bereich einen Autohandel betreiben.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Laut FNP ist diese Fläche als Gewerbegebiet (gewerbliche Baufläche) ausgewiesen.
BBP liegt auf dieser Fläche keiner vor.

Beschluss

Dem Bauvorhaben zum „Antrag auf Nutzungsänderung auf dem Grundstück Flur-Nr. 123 Gemarkung Ellzee, Grundweg 20, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2020 16:39 Uhr