Antrag auf Verlegung der Einfahrt zum Grundstück Fl. 130, Gem. Ellzee


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates, 17.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 6. Sitzung des Gemeinderates 17.09.2020 ö Information 4

Sachverhalt

Der Antragssteller reicht einen Antrag auf Verlegung der Einfahrt zum Grundstück Flur-Nr. 130, Gem. Ellzee ein.
Der Eigentümer fährt derzeit von Osten aus in sein Grundstück, er möchte dies aber zeitnah ändern um den Garten besser nutzen zu wollen. Somit möchte der Eigentümer die neue Zufahrt von Norden erstellen.
Beim Ortstermin wurde mit dem Antragsteller besprochen, dass er Angebote von Fachfirmen über die Randsteinabsenkung und Gehweg Ausbau einholt und vor der Vergabe mit der Verwaltung Kontakt aufnimmt (anfallende Kosten über Gehwegausbau u. Randsteinabsenkung übernimmt der Antragsteller).
Bei dieser Maßnahme möchte die Gemeinde Ellzee den abgesenkten Asphalt im Bereich der Straßensinkkästen (SSK) egalisieren (Kostenübernahme durch Gemeinde Ellzee).
Es wird darauf hingewiesen, dass es in diesem nördlichen Bereich beim SSK und zukünftige Einfahrt bei Starkregen zum Wasserstau kommen kann, d.h. der Antragsteller muss damit rechnen, dass Wasser evtl. auf das Grundstück laufen kann.
 

Diskussionsverlauf

Warum will er die Einfahrt so knapp an der Kurve haben, fragt GR Rittler.

Herr Unterholzner merkt hierzu an, dass er mit dem Antragssteller vor Ort war, er bleibt ein Maximum von der Garage weg und hat dann eine Einfahrt von 4,5 Metern. Die Einfahrt läuft parallel zum Gebäude.

Welche Kosten kommen hier auf uns zu, möchte GR Honebeek wissen.

Der Randstein hat sich abgesenkt, diese Reparaturarbeiten werden in diesem Zuge gemacht. Der Antragsteller trägt die Kosten für die Absenk ung des Gehweges und seiner Einfahrt. Die Gemeinde trägt die Kosten im Bereich Zuleitung Straßeneinlauf.

Datenstand vom 26.10.2020 16:39 Uhr