Am 17.11.2020 wurde bei der Gemeinde Ellzee der im Betreff genannte Bauantrag als Antrag auf Baugenehmigung eingereicht. Bei diesem Antrag handelt es sich um einen „Umbau in einem best. Gebäude und ein Neubau mit Erdgeschoss und Obergeschoss mit Flachdach.
Der Bauwerber möchte das best. Wirtschaftsgebäude zu einer Wohnung umbauen.
Der gepl. Neubau ist in Holzständerbauweise geplant.
Das Schmutzwasser und die Dachflächenentwässerung werden an dein best. Kanal (Mischwasserkanal), welcher auf der Fl. Nr.: 19 vorhanden ist, angeschlossen
Die Entwässerung vom gepl. Neubau erfolgt über den best. Kanal auf der Fl. Nr.:19, somit muss kein zusätzlicher Hausanschluss auf Fl. Nr.: 18 geschaffen und hergestellt werden.
Das geplante Bauvorhaben wird lt. FNP in einem Mischgebiet gebaut, es ist kein BBP vorhanden.
Dieser Bauantrag wird nach §34 BauGB behandelt.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Städtebaulich fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein. Die Unterschriften der benachbarten Anlieger liegen vor.
Die Verwaltung schlägt daher vor das gemeindliche Einvernehmen für das Baugesuch zu erteilen.