Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Ellzee


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates, 26.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 8. Sitzung des Gemeinderates 26.11.2020 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Der Bayerische Gemeindetag hat im September dieses Jahres eine neue Mustersatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren herausgegeben.

Obwohl die aktuelle Satzung der Gemeinde aus dem Jahr 2012 stammt, sind nur ein paar wenige Änderungen erforderlich. Diese haben wir Ihnen im Entwurf in rot markiert.

Die wichtigste Änderung ist das Einfügen von „oder Fehlalarmen“ in § 1 Abs. 1 Nr. 3 der Satzung.

Ohne diese Formulierung kann bisher Kostenersatz lediglich bei einem „Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung“ verlangt werden. Künftig könnten dann auch Fehlalarme von privaten Brandmeldeanlagen abgerechnet werden.

Neu ist auch die Regelung hinsichtlich der Fälligkeit. Bisher war der Kostenersatz einen Monat nach Zustellung des Kostenbescheides zur Zahlung fällig. Diese Regelung ist überholt, da Widersprüche gegen Feuerwehrkostenersätze aufschiebende Wirkung haben und diese die Fälligkeit des Kostenersatzes bis zur Bestandskraft der Bescheide aussetzen. Daher wird folgende Formulierung aufgenommen: Aufwendungs- und Kostenersatz werden mit Eintritt der Bestandskraft des Bescheids zur Zahlung fällig.

Insbesondere für die rechtsichere Abrechnung von eventuellen Fehlalarmen empfiehlt die Verwaltung den Neuerlass der Kostenersatzsatzung.

Beschluss

1. Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Ellzee wird erlassen.

2. Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.01.2021 09:19 Uhr