Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO für den Rechnungszeitraum 2019
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Gemeinderates, 08.12.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gem. Art. 102 Abs.3 GO stellt der Gemeinderat nach Durchführung der örtl. Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse (Art. 103 GO) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgende übernächste Jahr den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt die Entlastung.
Nach erfolgter Prüfung der Rechnungsunterlagen für das Jahr 2019 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss und anschließender Feststellung der Jahresrechnung 2019 durch den Gemeinderat der Gemeinde Ellzee kann der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2019 als erledigt angesehen werden und die Entlastung gem. Art. 102 Abs.3 GO erteilt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Ellzee (o h n e Bürgermeisterin) beschließt
Gem. Art. 102 Abs.3 GO die Entlastung für den Rechnungszeitraum 2019.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.01.2021 09:21 Uhr