Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes "An der Bildsäule II" - 1- Erweiterung, OT Stoffenried; 1. Aufstellungsbeschluss, 2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates, 25.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 11. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2021 ö Information 1

Sachverhalt

Die Gemeinde Ellzee beabsichtigt für den Ortsteil Stoffenried einen Bebauungsplan zur Erweiterung des Baugebietes im Bereich „An der Bildsäule II – 1. Erweiterung“ aufzustellen. Die zu überplanenden Flächen liegen im Osten von Stoffenried nördlich der Straße „An der Bildsäule“.
Der beabsichtigte räumliche Geltungsbereich ist in beiliegendem Übersichtslageplan dargestellt. Er wird im Norden und Osten durch landwirtschaftliche Flächen, im Süden und Westen durch den in Zusammenhang bebauten Ortsteil der Gemarkung Stoffenried begrenzt.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet Wohngebiet dar, der Bebauungsplan ist daher aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Die Bauleitplanung ist zur Deckung des Bedarfes an Wohnraum erforderlich. Die Planung dient der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung zur bedarfsgerechten Ausweisung neuer Wohnbauflächen unter Berücksichtigung der städtebaulichen, grünordnerischen, verkehrlichen und sonstigen umweltrelevanten Belange.

In der Sitzung vom 8. Dezember 2020 hat der Gemeinderat Ellzee beschlossen, die städtebaulichen Ing.-Leistungen an das Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach zu vergeben.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes, der die Bezeichnung „An der Bildsäule II – 1. Erweiterung“ erhalten soll, umfasst die Grundstücke Flur-Nrn. 421/3, 422/7 und 422/8 der Gemarkung Stoffenried.

Im Bebauungsplan soll ein „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 4 BauNVO i. V. m. § 1 Abs. 5 und 6 BauNVO ausgewiesen werden.

Vom beauftragen Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach, wurden zwischenzeitlich der Entwurf des Bebauungsplanes „An der Bildsäule II – 1. Erweiterung“ (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) mit vom 12.02.2021 sowie der Entwurf der Begründung hierzu vom 12.02.2021 vorgelegt, der gebilligt und auf dessen Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgenommen werden soll.

Diskussionsverlauf

GR Honebeek merkt an, dass er in Erinnerung hatte, dass das Baugebiet mit 5 Grundstücken geplant werden sollte, das neu zu erwerbende Grundstück sollte ein eigener Bauplatz werden.

Was macht der Grüngürtel für ein Sinn, fragt GR Schlosser. Das linke Grundstück könnte komplett veräußert werden, den eingezeichneten Wendehammer würde er ebenfalls so nicht machen, merkt GR Honebeek an. Er würde es versuchen den Wendehammer zu vermeiden.

Die Vorsitzende fasst zusammen, dass Nachbesserungen hinsichtlich der Ausgleichsfläche und des 5. Bauplatzes vom Planer gefordert werden. Der Sitzungspunkt wird vertragt, Kling Consult sollte hier nochmals einen Planungsvorschlag machen.

Datenstand vom 07.04.2021 11:36 Uhr