Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Nordendstraße, Flur-Nr.: 204/9, Gem. Ellzee


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates, 25.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 11. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2021 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Bei der Verwaltung ging der o.g. Bauantrag ein. Die Bauwerber möchten auf diesem Grundstück (Grundstück mit BBP) ein Wohnhaus mit Garage bauen.
Die Bauherren planen ein Einfamilienhaus mit Satteldach DN 38° (BBP 26 – 34°) in Holzständerbauweise.
Die Dachflächenentwässerung wird über eine Zysterne gesammelt und kontrolliert über einen Sickerschacht auf dem Baugrundstück versickert.
Schmutzwasser wird an den best. Schmutzwasserkanal angeschlossen.
Der Hausanschluss erfolgt über das erschlossene Grundstück.

Der Bauantrag wird als „Antrag auf Baugenehmigung“ gestellt, da eine Überschreitung der Baugrenze von 2,50m geplant ist.

Diskussionsverlauf

Herr Unterholzner merkt an, dass die Abweichung für das Überschreiten der Baugrenze gestellt wurde.

Wieso ist dann die hintere Baugrenze so gemacht worden, so GR Richter.
Das weiß Herr Unterholzner nicht, warum.

Prinzipiell geht es darum, dass er seinen Stellplatz vor der Garage haben will, deshalb geht er so weit zurück mit seinem Haus, stellt GR Richter fest.
Dies wird von der Vorsitzenden bestätigt.

Wäre das vielleicht ein Grund, weil das Hanglage ist, dass da nichts rutscht oder rutschen könnte, so GR Honebeek.
Wäre eine Möglichkeit, so die Vorsitzende. Das Haus soll aber keinen Keller erhalten.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage“ auf der Flur-Nr. 204/9, Gem. Ellzee, wird erteilt.
Der Gemeinderat stimmt der Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze von 2,50m zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.04.2021 11:36 Uhr