Bauvoranfrage zum ,,Neubau eines Doppelhauses mit Stellplätze" auf der Flur-Nr.: 12, Gem. Ellzee


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates, 25.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 11. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2021 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Der Bauherr hat bei der Gemeinde Ellzee eine Bauvoranfrage gestellt.
Er möchte auf dem o.g. Grundstück das bestehende Gebäude abtragen und ein Doppelhaus in Massivbau mit Satteldach erstellen.
Geplant ist ein Doppelhaus mit
Kellergeschoß,
Erdgeschoß,
Obergeschoß,
Dachgeschoß.
Dieses Grundstück Fl. Nr.: 12, Gem. Ellzee ist vollerschlossen.

Grundsätzlich spricht der Bauvoranfrage nichts entgegen.
Das geplante Bauvorhaben wird in einem Mischgebiet gebaut, es ist kein BBP vorhanden.

Dieser Bauantrag wird nach §34 BauGB behandelt.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Städtebaulich fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein.
Die Verwaltung schlägt daher vor das gemeindliche Einvernehmen für die Bauvoranfrage zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Bei der letzten Sitzung wurden Einwende wegen der Einhaltung von Abstandsflächen erhoben, so GR Kling, hat dieser Bauantrag Auswirkungen auf den letzten, fragt GR Kling.

Seit dem 1. Februar hat sich in der BayBO bezüglich der Abstandsflächen einiges getan, so Herr Unterholzner. Das südliche Grundstück hat hinsichtlich der Abstandsflächen Bestandsschutz.

Es müssen die Traufhöhen eingehalten werden, niedriger darf er bauen, aber nicht höher. Südlich darf er zur Grenze bauen aber nicht Richtung Norden, hier müssen die Abstandsflächen eingehalten werden, so Herr Unterholzner.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Bauvorhaben „Neubau eines Doppelhauses mit Stellplätze, auf dem Grundstück Fl. Nr.: 12, Gem. Ellzee, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.04.2021 11:36 Uhr