Am 15.03.2021 wurde bei der Gemeinde Ellzee der im Betreff genannte Bauantrag als Antrag auf Baugenehmigung eingereicht.
Bei diesem Antrag handelt es sich um einen Neubau in einem bebauten Baugebiet.
Der Bauherr möchte einen „Neubau mit Doppelgarage“, in „Massivbauweise“ bauen.
Das Wohnhaus ist 2-stöckig mit einem Zeltdach (DN 22°) und die Garage mit einem Satteldach (DN 22°) geplant.
Die Dachflächenentwässerung wird über eine Zysterne und Sickerschacht angeschlossen.
Schmutzwasser wird an den best. Schmutzwasserkanal (Trennsystem) angeschlossen.
Der Hausanschluss erfolgt über das erschlossene Grundstück.
Das geplante Bauvorhaben wird in einem Mischgebiet gebaut, es ist kein BBP vorhanden.
Dieser Bauantrag wird nach §34 BauGB behandelt.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Städtebaulich fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein.
Die Verwaltung schlägt vor:
das gemeindliche Einvernehmen für das Baugesuch zu erteilen.