Vollzug der Straßenverkehrsordnung StVO Anordnung eines beidseitigen absoluten Halteverbotes in der Ludwig-Faist-Str. in Ellzee
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Gemeinderates, 25.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aufgrund dem hohen Verkehrsaufkommen im Gewerbegebiet in der Ludwig-Faist-Straße in Ellzee parken immer wieder PKW´s u. LKW´s in beiden Richtungen am Straßenrand.
Durch das Parken auf der Straße und das hohe Verkehrsaufkommen ist eine Durchfahrt nahezu unmöglich.
Die Verwaltung hat in der Vergangenheit östlich der Straße schon Verkehrszeichen (Halteverbot) aufgestellt. Leider wurden und werden diese Beschilderungen immer wieder missachtet.
Von Seiten der Fa. Borger´s wurden die Mitarbeiter, Kunden und beteiligten Verkehrsteilnehmer darüber informiert, sich an die STVO zu halten, leider bis jetzt ohne Erfolg.
Die Geschäftsführung hat mit der Vorsitzenden Rücksprache gehalten und sie darum gebeten,
in der Straße ,,Ludwig-Faist-Straße“ ein absolutes Halteverbot beidseitig aufzustellen.
Beginn der Beschilderung: Einmündung in die Ludwig-Faist-Straße von der Bahnhofstraße,
Ende der Beschilderung: nördlich von Fa. Borger´s, bei Verkehrszeichen ,,Sackgasse u. landw. Verkehr frei“.
Diskussionsverlauf
Hier kommt GR Veit um 19:47 Uhr zur Sitzung.
Beschluss
Der Gemeinderat Ellzee stimmt einem beidseitigen absoluten Halteverbot in der Ludwig-Faist-Straße in Ellzee von der Bahnhofstraße bis zur Sackgassenbeschilderung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.04.2021 07:18 Uhr