Bahnübergänge Strecke 5351 Günzburg - Mindelheim km 15 - 16 Bereich Ellzee


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates, 25.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 12. Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Die DB Netz AG hat mit dem in Anlage beigefügten Schreiben die Gemeinde darüber informiert, dass gewisse Umstrukturierungen an Bahnübergängen in Ellzee erfolgen sollen.
Es handelt sich um die 3 im Lageplan dargestellten Übergänge.

Vorgesehen ist den Bahnübergang mit Haltepunkt an der Kreisstraße GZ 1 (mittlerer Übergang im Lageplan) voraussichtlich bis zum Jahre 2030 zu Erneuern. Zunächst soll die technische Sicherungsanlage erneuert werden, d. h. die Lichtzeichenanlage gegen ein neues Modell getauscht werden und Halbschranken nachgerüstet werden.

Im Zusammenhang mit dieser Umrüstung werden seitens der DB Netz AG auch die Verkehrsverhältnisse im Bereich des Überganges mit betrachtet. Hier müssen im Zuge der Umgestaltung des Bahnüberganges auch Umgestaltungen der bestehenden Einmündungen betrachtet werden.
Derzeit ist ein Abbiegen vom nördlichen Feldweg nach links auf die GZ 1 aufgrund der Verkehrsführung durch Beschilderung untersagt. Dies könnte bei einem Umbau der Einmündungen geändert werden.

Im Zusammenhang mit der Erneuerung des Bahnüberganges zum Jahre 2030 soll auch der im Lageplan nördlich dargestellte Bahnübergang am Feldweg im Bereich bei der Firma Borgers eventuell aufgelassen werden. Dies geht aber nur dann, wenn der Einmündungsbereich beim mittleren Bahnübergang zur GZ 1 so umgebaut wird, dass ein Abbiegen in alle Richtungen vom Feldweg in die GZ 1 möglich ist. Des Weiteren ist es erforderlich, dass seitens der Bahn die Wegeteilfläche auf der Fl. Nr. 274, Gem. Ellzee für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben wird um einen ungehinderten Zugang zu den anzudienenden Grundstücken zu erhalten. Dies ist dann durch die Eintragung eines Geh- und Fahrtrechtes zu sichern.
Zudem kann eine Auflassung seitens der DB Netz AG nur dann erfolgen, wenn seitens der Gemeinde kein Verkehrsbedürfnis für den Übergang mehr gesehen wird. Dies ist nur dann der Fall, wenn die anzudienenden Grundstücke über einen anderen Weg gleichwertig zu erreichen sind.

Aufgrund der erst für 2030 angesetzten Maßnahmen sieht die Verwaltung hier derzeit keinen Handlungsbedarf der Gemeinde für den nördlichen und mittleren Bahnübergang.

Der im Lageplan südlich liegende Bahnübergang könnte durch die DB Netz AG kurzfristig aufgelassen werden. Dies aber auch nur dann, sofern seitens der Gemeinde kein Verkehrsbedürfnis mehr für den Bahnübergang gesehen wird. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Bahnübergang faktisch nicht mehr benötigt wird, da die anzudienenden Grundstücke gleichwertig zu erreichen sind.
Auch hier wird die Bahn von sich aus ohne Abstimmung mit der Gemeinde keine Auflassungsverfahren durchführen.
Zu bedenken ist, dass jeder Bahnübergang ein gewisses Sicherheitsrisiko mit sich bringt.

Sofern ein Auflassungsverfahren betrieben wird, wird der Bahnübergang zurück gebaut. Dies erfolgt durch Ausbau des Belages und Aufschüttung mit Erdhaufen oder Gittern, sodass ein Überfahren nicht mehr möglich ist. Zudem werden die vorhandenen Andreaskreuze abgebaut.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende informiert, dass wenn Einspruch gegen die Schließung erhoben wird, werden die Bahnübergänge nicht zugemacht.

Beschluss

Gegen die Schließung der Bahnübergänge wird seitens der Gemeinde Ellzee Widerspruch eingelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2021 07:18 Uhr