Am 12.10.2021 ging bei der Verwaltung der o.g. Bauantrag ein.
Die Bauwerber möchten auf diesem Grundstück (Grundstück ohne BBP) das best. Zweifamilienhaus umbauen. Bei diesem Umbau wird auch zusätzlich das Dachgeschoss mit ausgebaut. Der best. Dachstuhl wird hierbei durch zwei Dachgauben (Pultdachgauben) im Süden und im Norden ergänzt.
Weiter werden bauliche Veränderungen an der Fassade durch Balkonerweiterung und Vollwärmeschutz beantragt.
Das Gebäude besteht aus Kellergeschoß, Erdgeschoß, Obergeschoß und Dachgeschoß.
Zusätzlich werden zwischen dem best. Wohngebäude und der Fridrich-Stadelmeier-Straße ein Carport mit Flachdach, mit vier Stellplätzen und ein Abstellraum beantragt.
Die Dachflächenentwässerungen werden über den best. Abwasserkanal eingeleitet.
Das geplante Bauvorhaben wird in einem Mischgebiet gebaut, es ist kein BBP vorhanden.
Dieser Bauantrag wird nach §34 BauGB behandelt.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Städtebaulich fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein.
Die Verwaltung schlägt vor:
das gemeindliche Einvernehmen für das Baugesuch zu erteilen.