Antrag auf Nutzungsänderung und Ausbau des Dachgeschosses auf dem Grundstück Flur-Nr. 69, Gem. Ellzee (Kesselgasse 3)


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Sitzung des Gemeinderates, 25.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 19. Sitzung des Gemeinderates 25.11.2021 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Am 08.11.2021 ging bei der Verwaltung der o.g. Bauantrag ein.
Der Bauwerber möchte im best. Zweifamilienhaus eine zusätzliche Wohnung im Dachgeschoss schaffen.
Im best. Dachstuhl sind Dachflächenfenster geplant, welche nach Süden u. Norden eingebaut werden.
Das Gebäude besteht aus Kellergeschoß, Erdgeschoß, Obergeschoß und Dachgeschoß.

Stellplätze sind auf dem Grundstück nachzuweisen.

Die Dachflächenentwässerungen werden über den best. Abwasserkanal eingeleitet.

Das geplante Bauvorhaben wird in einem Mischgebiet gebaut, es ist kein BBP vorhanden.

Dieser Bauantrag wird nach §34 BauGB behandelt.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. 

Städtebaulich fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein.

Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen für das Baugesuch zu erteilen.

Diskussionsverlauf

GR ??? möchte wissen, weshalb hier überhaupt ein Bauantrag notwendig ist. 

Beschluss

Dem Bauantrag „Ausbau des Dachgeschosses“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 69, Gem. Ellzee (Kesselgasse 3) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.10.2022 15:21 Uhr