1. Änderung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Sitzung des Gemeinderates, 25.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 19. Sitzung des Gemeinderates 25.11.2021 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 25.02.2021 den Erlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter beschlossen.

Mit Schreiben vom 03.05.2021 hat das Landratsamt Günzburg als Rechtsaufsichtsbehörde rechtliche Bedenken gegen § 5 Satz 2 Buchst. a der Verordnung mitgeteilt.

§ 5 Satz 2 Buchst. a der Verordnung verlangt die Reinigung der dem Anlieger zuzuordnenden Straßenfläche mindestens einmal im Monat, und zwar an jedem ersten Samstag. Außerdem besteht im Herbst die Verpflichtung die Reinigungsarbeiten bei Laubfall „regelmäßig, aber einmal in der Woche, jeweils am Samstag“ durchzuführen.

Hierbei handelt es sich um eine unzulässige Pauschalregelung.

Art. 51 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BayStrWG legt fest, dass die Verpflichtung der Gemeinde nur besteht, wenn die Reinigungspflicht „dringend erforderlich“ ist. Abgewälzt werden kann nur, wozu die Gemeinde im Ausgangspunkt selbst verpflichtet ist. Deshalb ist auch der Anlieger nach Art. 51 Abs. 4 und 5 BayStrWG nur verpflichtet, wenn die Erfüllung „dringend erforderlich“ ist. Daher ist es von vornherein unvereinbar, pauschal vorbeugende, zeitlich wiederkehrende Reinigungspflichten aufzuerlegen. Derartige Regelungen sind unwirksam.

Auch wenn diese Wirksamkeitsmängel nicht zur Gesamtnichtigkeit der Verordnung führen, sollten diese aber aus Gründen der Rechtssicherheit behoben werden.

Die Verordnung ist entsprechend anzupassen.

Beschluss

Auf Grundlage des Art. 51 Abs. 4 und 5 BayStrWG wird die 1. Änderung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Straßenreinigungsverordnung) vom 02.03.2021 beschlossen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.10.2022 15:21 Uhr