Neubau eines Carports auf dem Grundstück Flur-Nr. 488/1 Gem. Ellzee; Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Am Maderweg"


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Sitzung des Gemeinderates, 09.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 20. Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Der Eigentümer des Grundstückes Flur-Nr. 488/1 Gem. Ellzee möchte auf seinem Grundstück einen Carport aus Holzkonstruktion mit einem versetzen Pultdach und einer Dachneigung von 30° erstellen. Dieses Gebäude ist als Grenzbau zum Nachbargrundstück Fl. Nr.: 488 /2 geplant.

Bei diesem Vorhaben handelt es sich um verfahrensfreies Vorhaben gemäß Art. 57 Abs. 1 Ziffer 7a der Bayer. Bauordnung, d.h. hierfür ist keine Baugenehmigung erforderlich.  

Das Baugrundstück befindet sich jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Maderweg“. Gemäß den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes müssen auch Nebengebäude mit einem Satteldach mit einer Dachneigung zwischen 40° und 50° versehen werden. 

Da der Carport jedoch ein versetztes Pultdach mit einer Dachneigung von 30° erhalten soll, wird vom Bauherr ein Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung gestellt. 

Dieser Antrag wurde von der Verwaltung geprüft und kann positiv begleitet werden.

Diskussionsverlauf

Herr Unterholzner stellt den Sachverhalt vor.
GR Kling möchte wissen, wo sich die Zufahrt zum Carport befindet. Diese wird von Westen her über den Salzweg erfolgen.

Beschluss

Dem Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Maderweg“ zur Erstellung eines Carports mit einem versetzten Pultdach und einer Dachneigung von 30° auf dem Grundstück Flur-Nr. 488/1 Gem. Ellzee wird zugestimmt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.02.2022 15:24 Uhr