Fortführung des Verzichts auf die Erhebung von KiTa-Beiträgen ab März 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Stadtrates, 09.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 9. Sitzung des Stadtrates 09.03.2021 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrats Ichenhausen vom 09.02.2021 wurde beschlossen, auf die Erhebung der Elternbeiträge für die Nutzung der städt. Kindertagesstätten (KiTas) für die Monate Januar und Februar 2021 für Kinder zu verzichten, welche die Betreuungsleistung für nicht mehr als fünf Tage im Monat in Anspruch nehmen. Wie bereits berichtet tritt an die Stelle der Elternbeiträge ein pauschaler Beitragsersatz, der zu 70 v. H. durch den Freistaat Bayern bestritten wird. Die verbleibenden 30 v. H. haben die Kommunen selbst zu tragen.
Die Höhe des Beitragsersatzes richtet sich danach, ob das nicht betreute Kind altersmäßig ein Krippen-, Kindergarten- oder Schulkind ist. Die Höhe des pauschalen Beitragsersatzes beträgt bei Krippenkindern 300,- €, wovon 240,- € vom Freistaat getragen werden. Bei Kindergartenkindern werden auf die ohnehin vom Freistaat geleistete Beitragsentlastung in Höhe von 100,- € noch 35,- € aufgezahlt, sodass von 135,- € pauschalem Beitragsersatz gesprochen werden kann. Für Schulkinder in der Offenen Ganztagsschule (OGTS) im Kombi-Modell (OGTS-Kombi) beträgt der pauschale Beitragsersatz 100,- €. Davon trägt der Freistaat 70,- €.

Die bayerische Staatsregierung hat nunmehr am 23.02.2021 entschieden, diesen Beitragsersatz auf den Monat März 2021 auszudehnen.

Entsprechend des Stadtratsbeschlusses vom 09.02.2021 schlägt die Verwaltung daher vor, der Vorgehensweise in den Monaten Januar und Februar 2021 zu folgen und auch im Monat März 2021 auf die Einhebung der Elternbeiträge nach den vorstehenden Kriterien zu verzichten und den pauschalen Beitragsersatz im vorstehenden Umfang beim Freistaat Bayern für diesen Monat zu beantragen. Weiterhin wird vorgeschlagen, diese Verfahrensweise in allen künftigen Monaten der Corona-Pandemie anzuwenden, in denen der Freistaat Bayern Beitragsersatz in der dargelegten Form anbietet.

Beschluss

Die Stadt Ichenhausen verzichtet auch im Monat März 2021 auf die Einhebung der Elternbeiträge für Kinder in KiTas, welche die Betreuungsleistung für nicht mehr als fünf Tage im Monat in Anspruch nehmen und beantragt den vorstehend dargestellten pauschalen Beitragsersatz beim Freistaat Bayern. Dies gilt auch für alle künftigen Monate der Corona-Pandemie, in denen der Freistaat Bayern pauschalen Beitragsersatz in der dargelegten Form anbietet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2021 16:58 Uhr