Neufassung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Stadtrates, 09.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
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Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 9. Sitzung des Stadtrates 09.03.2021 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 24.08.2020 übermittelte der Bayerische Gemeindetag eine neue amtliche Mustersatzung samt Vollzugshinweisen des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration zur Erhebung einer Hundesteuer.

Die aktuelle Hundesteuersatzung der Stadt Ichenhausen wurde zuletzt im Jahr 2001 geändert, sodass eine Überarbeitung grundsätzlich auch angebracht ist.

Durch die jetzige Neufassung wurden die Steuersätze geändert. Bisher lag der Steuersatz für jeden Hund in Ichenhausen bei 31 € pro Hund.
Im Rahmen der Neufassung hat sich die Verwaltung zu gestaffelten Steuersätzen entschieden. Demnach soll künftig der erste Hund 45 €, der zweite Hund 65 € und jeder weitere Hund 85 € kosten.

Neu ist die Einführung einer Steuer für Kampfhunde (alle in § 1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und deren Kreuzungen). Hier soll der Steuersatz künftig 500 € je Kampfhund betragen.

Die Steuerermäßigung für Hunde, welche in Weilern gehalten werden wurde ersatzlos, nach Empfehlung in den Vollzugshinweisen, gestrichen. Hier gab es wohl häufiger Probleme hinsichtlich der Definition, wann ein Weiler vorliegt. Die Haltung von Hunden in Einöden (oft Aussiedlerhöfe) ist nach wie vor steuerermäßigt.

Die Züchtersteuer wurde aufgrund der Empfehlung in den Vollzugshinweisen ebenfalls gestrichen. Gewerbliche Züchter sind nach wie vor steuerbefreit, da hier das Halten der Hunde zu Erwerbszecken dient (§ 2 Nr. 1 der Satzung). Sog. Hobbyzuchten unterliegen nun keiner Steuerbefreiung bzw. Steuerermäßigung mehr.

Bei der Höhe der Steuersätze erfolgte eine Orientierung an den in umliegenden Gemeinden geltenden Steuersätzen.

Derzeit sind in Ichenhausen insgesamt 435 Hunde angemeldet.
Darin enthalten sind 25 Hunde die einen ermäßigten Steuersatz (13 Jagdhunde, 11 Zuchthunde, 1 Hund in Einöde) bezahlen.
Zum Vergleich: Vor 17 Jahren waren 323 Hunde angemeldet, davon 16 Hunde zum ermäßigten Steuersatz.
Im Stadtgebiet sind aktuell 6 sog. Kampfhunde gemeldet, welche von dem dann neu eingeführten Steuersatz für Kampfhunde betroffen sein werden.

Diskussionsverlauf

Bgm. Strobel erläutert die Beschlussvorlage.

StR Kollmann meldet sich zu Wort. Er schlage vor, dass unter §3 Nr. 2 und Nr. 3 der Satzung die Steuerfreiheit auch auf Hunde außer Dienst übernommen werden soll.
Bgm. Strobel fügt hinzu, dass davon nicht viele Hunde betroffen sein werden. Aktuell sind ohnehin nicht einmal 20 Hunde steuerbefreit.

StR Lindner meint, man könne unter Nr. 2 den Wortlaut „dient oder gedient haben“ aufnehmen. So wären beide Optionen erfasst.
Bgm. Strobel schlägt vor, dass diese Formulierung unter Nr. 2 aufgenommen wird und dass die Nr. 3 unverändert bleibt.

StR Kieble fragt nach, wer kontrolliert, ob alle Hunde angemeldet sind.
Bgm. Strobel meint, dass die Bürger in Eigeninitiative sich bei der Stadt melden. Außerdem werden häufig nicht angemeldete Hunde von der Bevölkerung gemeldet. Eine Prüfung ohne Beschwerde/Bürgerhinweise durch die Stadt erfolge nicht.

Beschluss

Auf Grundlage des Art. 3 Abs. 1 KAG wird die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer neu erlassen.
Unter §3 Nr. 2 der Satzung wird der Zusatz „dient oder gedient haben“ aufgenommen.
Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2021 16:58 Uhr