Vollzug der Gemeindeordnung und des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes; Niederlegung des Amtes im Stadtrat der Stadt Ichenhausen durch Frau Gabriele Walter


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Stadtrates, 03.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 15. Sitzung des Stadtrates 03.08.2021 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 06.07.2021 beantragte Frau Gabriele Walter ihren Rücktritt als Stadtratsmitglied zum 31.07.2021.

Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG in der seit 01.03.2012 gültigen Fassung kann eine in den Stadtrat gewählte Person das Amt ohne Angabe von Gründen niederlegen. Art. 19 GO, welcher an die Niederlegung eines Ehrenamtes besondere Voraussetzungen knüpft, gilt für die Niederlegung eines Stadtratsmandats nicht mehr. 

Der Stadtrat hat die Niederlegung des Amtes festzustellen und über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG).

Als Listennachfolger kann nur nachrücken, wer die Wählbarkeitsvoraussetzungen noch oder wieder erfüllt und zur Eidesleistung nach Art. 31 Abs. 4 GO bereit ist.

Frau Walter wurde bei den letzten Kommunalwahlen am 15.03.2020 über den Wahlvorschlag der Liste Ichenhauser Bürger/BÜNDNIS 90//DIE GRÜNEN in den Stadtrat gewählt. Der Wahlausschuss hat damals Herrn Alexander Ohgke als ersten Listennachfolger festgestellt. 

In Vorbereitung dieser Stadtratssitzung wurde der festzustellende Listennachfolger bereits über den Vorgang informiert. Er hat schriftlich mitgeteilt, dass er die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach wie vor erfülle und zur Eidesleistung als Stadtratsmitglied bereit sei.

Diskussionsverlauf

Stadträtin Walter ergreift das Wort. Ihre heutige Verabschiedung aus dem Stadtrat war ihre eigene Entscheidung und sie ist froh, dass sie keine Gründe dafür angeben muss. Gründe gäbe es jedoch viele. Sie habe ihr Amt als Stadträtin stets ernst genommen, aber alles habe seine Zeit, und nun sei es Zeit für einen Wechsel. Sie hält den nachrückenden Stadtrat Herrn Ohgke für besser geeignet. Abschließend bedankt sich Frau Walter bei allen Mitgliedern des Gremiums, bei dem 1. Vorsitzenden und bei der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit. Sie wünscht dem Gremium für die Zukunft weiterhin gute Entscheidungen und gute Zusammenarbeit.

Der 1. Vorsitzende verliest die Ehrenurkunde und überreicht eine Medaille, Wein und einen Blumenstrauß. Er bedankt sich bei Frau Walter für die langjährige Zusammenarbeit im Stadtrat.  

Beschluss

1. Die Niederlegung des Stadtratsmandates von Frau Gabriele Walter zum 31.07.2021 wird entsprechend des Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG festgestellt.

2. Das Nachrücken von Herrn Alexander Ohgke in den Stadtrat Ichenhausen wird beschlossen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2021 08:47 Uhr