Dem Eigentümer des Anwesens Marktstraße 18 wurde mit Bescheiden vom 24.02. bzw. 11.05.2004 die stets widerrufliche Erlaubnis zum Aufstellen von Tischen und Stühlen im Bereich des äußeren Schlossplatzes auf der Nordseite direkt vor seinem Anwesen und im Bereich des Storchenbrunnens zur Ausübung einer Außenbewirtschaftung eines Cafés in seinem Gebäude erteilt.
Bereiche für die erteilten Sondernutzungen:
Seit nunmehr fast 3 Jahren werden diese Flächen nicht mehr für eine Außenbewirtschaftung genutzt. Es gab in dieser Zeit auch keinen Pächter mehr für das Café. Eine Zeitlang wurden in dem Gebäude Baumaßnahmen durchgeführt. Für diese Umbauphase, sie endete im Herbst 2020, war dem Gebäudeeigentümer gestattet worden, auf der Fläche direkt vor dem Gebäude Baumaterialien abzustellen.
Auf das Schreiben der Stadt vom 01.10.2020, mit dem der Widerruf der Sondernutzungserlaubnis angekündigt wurde, wenn diese Fläche im kommenden Jahr (also 2021) nicht wieder für einen gastronomischen Betrieb zur Durchführung einer Außenbewirtschaftung gebraucht wird, teilte der Gebäudeeigentümer mit, dass er sich - wenn die Corona-Situation dies zulässt - wieder auf der Suche nach einem neuen Pächter machen wird. Aufgrund dessen wurde diese Sondernutzungserlaubnis bisher nicht widerrufen.
In der Stadtratssitzung am 07.07.2021 wurde nun von 2. Bürgermeister Zenker folgender Antrag gestellt:
„Seit Monaten ist die Fläche am Theater-Café am Schlossplatz ungenutzt. Wir haben einen Beschluss, den Platz, der der Stadt gehört, für eine Bewirtungsfläche für das Theater-Café zur Verfügung zu stellen. Ich fand das Café, solange es geöffnet war, eine Bereicherung für unsere Stadt und eine hervorragende Sache. Das Café ist aber seit Monaten geschlossen. Seither wird diese Fläche vom Eigentümer des Gebäudes teilweise als Lagerfläche, als privater Parkplatz oder anderweitig genutzt. Die Pflege der Fläche lässt zu wünschen übrig. Das Gras sprießt zwischen den Betonsteinen usw.. So kann das nicht mehr sein. Auch die zwei Tische westlich des Gebäudes Richtung Rosskammhaus stehen auf städtischem Grund und müssen weichen. Ich stelle den Antrag, dass die städtischen Flächen sofort zu räumen sind. Sollte der Eigentümer der Gasträume wieder die Absicht haben, ein Café oder eine Bewirtung auf dieser Fläche durchzuführen, hat er einen neuen Antrag zu stellen. Abschließend möchte ich nochmals sagen, dass ein Café an dieser Stelle mehr wie wünschenswert für die Belebung der Innenstadt wäre. Doch diese Gastronomie sollte mindesten 6 Tage in der Woche und täglich mindestens 6 Stunden geöffnet sein.“
Die Abstimmung über diesen Antrag wurde auf die nächste Stadtratssitzung verschoben.
In der Günzburger Zeitung vom 12.07.21 war der Eigentümer des Gebäudes Marktstraße 18 dahingehend zitiert, dass er drei Interessenten für das Café habe.
Zwischenzeitlich fand ein E-Mail-Schriftwechsel zwischen dem Gebäudeeigentümer und der Stadt statt. Der Gebäudeeigentümer teilte nunmehr mit, dass er eine neue Pächterin für das Café finden konnte. Geplant sei, die Fläche des Cafés auf ca. die Hälfte zu reduzieren, aber auf alle Fälle die Außenbewirtschaftung in vollem Umfang wieder aufzunehmen.
Bei einem Telefonat mit der neuen Pächterin, zu dem uns der Eigentümer autorisiert hat, wurde von dieser mitgeteilt, dass sie das das Café im Januar 2022 wiedereröffnen würde, da im Vorfeld noch einige Umbauarbeiten notwendig wären (Einbau behindertengerechten Toilette, Küchenumbau etc.). Sie hätte die Absicht, das Café mindestens an 4 Tagen in der Woche zu betreiben, darunter sei in jedem Fall auch der Sonntag. Die Zahl der Öffnungstage würden aber von der Nachfrage abhängen und können mehr oder weniger als vier Tage werden. Sie möchte an besagten 4 Tagen von 10 - 14 und 17 - 22 Uhr aufmachen, sonntags evtl. den ganzen Tag. Wenn das Café besser oder schlechter angenommen werde als sie erwarte, dann würde sie auch länger bzw. kürzer öffnen. Wichtig ist für sie, dass sie unbedingt die Außenbewirtschaftung machen kann, denn sonst rentiere sich das Ganze nicht.
Der Eigentümer bittet, die Sondernutzungserlaubnis nicht zu widerrufen, sondern zu den gleichen finanziellen Konditionen zu gewähren wie bisher.
Des Weiteren bittet er bzw. seine Pächterin des Hotels um zusätzliche Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von 3 Tischen mit insgesamt 7 Stühlen auf der Westseite seines Gebäudes zur Nutzung für die Bewohner der Ferienwohnungen im Anwesen Marktstraße 18.
Zurzeit sind es lt. dem Grundstückseigentümer zu einem großen Teil die Mitarbeiter der Rehaklinik, die in den Wohnungen beherbergt sind. Aber natürlich können es auch Legoland-Gäste sein oder andere Gäste, die in Ichenhausen Urlaub machen. Die Nutzung dieser Tische erfolgt nach seinen Erfahrungswerten in den frühen Abendstunden. Er achte auch stets darauf, dass es nicht zu laut wird oder es zu Verunreinigungen kommt.
Bedauerlicher Weise muss abschließend festgestellt werden, dass
- die private Inanspruchnahme des städtischen Grundstücks nördlich des Anwesens in Richtung Storchenbrunnen nach der Schließung des Cafés vor rund drei Jahren fortgeführt worden war, ohne dass der Eigentümer des Anwesens Marktstraße 18 zuvor auf die Stadt als Grundstückseigentümerin und Genehmigungsbehörde zugegangen ist
- dass das Aufstellen der Tische und Stühle auf städtischen Grund westlich des Anwesens in Richtung Rosskammhaus erfolgte, ohne dass der Eigentümer des Anwesens Marktstraße 18 oder der Pächter des Hotel-Trakts des Gebäudes zuvor auf die Stadt als Grundstückseigentümerin und Genehmigungsbehörde zugegangen sind. Vor dem Eingang zum Dilldapper-Saal stünde für die Gäste des Hotel-Trakts ausreichend Fläche für entsprechende Sitzgelegenheiten zur Verfügung.