Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen in der Stadt Ichenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Stadtrates, 14.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 16. Sitzung des Stadtrates 14.09.2021 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 26.08.2021 teilt das Staatliche Bauamt Krumbach mit, dass aufgrund der fortgeschrittenen Bebauung am südlichen und nördlichen Bereich der Stadt Ichenhausen eine Änderung der Ortsdurchfahrtsgrenzen notwendig ist. 

In Abstimmung mit der Regierung von Schwaben sollen diese daher wie folgt neu festgesetzt werden:

Bundesstraße 16 im Abschnitt 1140 (Krumbacher Straße) 
bisher:        von Station 0,542 bis Station 1,388 als Erschließungsbereich
neu:        von Station 0,466 bis Station 1,388 als Erschließungsbereich 

Bundesstraße 16 im Abschnitt 1180 (Günzburger Straße) 
bisher:        von Station 0,000 bis Station 0,380 als Verknüpfungsbereich
neu:        von Station 0,000 bis Station 0,865 als Verknüpfungsbereich 

Zur Information:
Die „Ortsdurchfahrt“ ist der Teil einer Bundesstraße, der innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt und auch der Erschließung der anliegenden Grundstücke (Erschließungsbereich) oder der mehrfachen Verknüpfung des Ortsstraßennetzes (Verknüpfungsbereich) dient. 
Die Ortsdurchfahrtsgrenze (kleines weißes Schild „OD“) ist nicht identisch mit dem Standort des Ortsschildes (großes gelbes Schild mit dem Ortsnamen). Der Standort des Ortsschildes wird ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke am Beginn oder Ende der geschlossenen Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße durch die Straßenverkehrsbehörden des Landkreises festgelegt wird. Die Ortsdurchfahrtsgrenze(OD) wird über das Straßenbauamt durch die Regierung von Schwaben festgelegt.

Dieser Neufestsetzung ist durch den Stadtrat zuzustimmen. 

Beschluss

Der Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen 
-        im Abschnitt 1140 von Station 0,466 bis Station 1,388 als Erschließungsbereich 
       im Abschnitt 1180 von Station 0,000 bis Station 0,865 als Verknüpfungsbereich
wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2021 20:13 Uhr