Der Eigentümer des Grundstück Flur-Nr. 1253/12 Gem. Ichenhausen, Rohrbachring 32, 1.122 m², beabsichtigt, an das bestehende zweigeschossige Wohnhaus ein Dreifamilienhaus in östlicher Richtung anzubauen. Des Weiteren soll eine Doppel- und eine Einzelgarage erstellt werden. Insgesamt werden auf dem Grundstück 5 Stellplätze nachgewiesen.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rohrbach“.
Zur Verwirklichung des Bauvorhabens ist die Zustimmung zu nachfolgenden Befreiungen erforderlich:
- Wohnhaus: Überschreitung der Baugrenze um 6,49 m in Richtung Süden und 10,975 min Richtung Westen
- Wohnhaus: Überschreitung der zulässigen Traufhöhe um 0,93 m (zulässig: 6,45 m, geplant 7,38 m), da im Dachgeschoss eine 3. Wohnung geplant ist
- Einzelgarage: Überschreitung der Baugrenze um 4 m in Richtung Süden und 0,82 m in Richtung Westen
- Doppelgarage: Erstellung komplett außerhalb der Baugrenze
Die Grundflächenzahl 0,4 (geplant 0,31) und Geschossflächenzahl 0,8 (geplant 0,79) werden eingehalten. Ebenfalls sind bei einer geplanten Dachneigung von 30° die geplanten 3 Vollgeschosse zulässig.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Grundstück wird durch das geplante Bauvorhaben massiv bebaut, aufgrund der Wohnungsknappheit, auch in Ichenhausen, kann dies aber aus Sicht der Stadt noch toleriert werden. Aufgrund der aktuellen Ansichten der Baugenehmigungsbehörde Landratsamt Günzburg, wird den geplanten Überbauungen der Baugrenzen ohne Änderung des Bebauungsplanes aller Voraussicht nach jedoch nicht zugestimmt werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, von Seiten der Stadt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Sollte jedoch das Landratsamt eine Änderung des Bebauungsplanes fordern, sollte dies nicht in Aussicht gestellt werden.