Verschiedenes Einrichtung von 30 km/h-Zonen im Stadtgebiet Ichenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.03.2021 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

Der Vorsitzende spricht an, dass die Einrichtung der 30 km/h-Zonen im Stadtgebiet Ichenhausen sowohl Lob aber auch viel Tadel mit sich bringt.
Immer wieder wird von den Bürgern vorgebracht, dass sich keiner an das Tempo 30 hält und auch die neue Verkehrsregelung „rechts vor links“ nicht beachtet würde. Daher werden schon Zusatzschilder mit dem Aufdruck „Achtung Vorfahrt geändert“ gefordert.  

Wenn man dieser Forderung nachkommen würde, müssten weitere 30 bis 40 Zusatzschilder angebracht werden. Dies hält der Vorsitzende für nicht sinnvoll, aus seiner Sicht werden sich die Autofahrer mit der Zeit an die neue Regelung gewöhnen und sich dann auch entsprechend daranhalten. Vorerst sollte daher noch etwas vorsichtiger fahren und nicht auf die Vorfahrt gepocht werden. Auch die zusätzlichen Schilder würde da sicherlich nicht weiterhelfen, sondern nur noch zusätzliche Kosten von 4.000 bis 5.000 € verursachen.

Damit Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden können, ist im Vorfeld ein entsprechende Verfahren erforderlich, so dass nicht überall gemessen werden darf, wo man auch will. Jeder Messpunkt muss letztendlich auch noch vom Polizeipräsidium genehmigt werden, wenn die vorherigen Schritte durch Kommune, Kommunale Verkehrsüberwachung und örtlicher Polizei erfolgt sind. Dies führt auch dazu, dass bisherige Messstellen, die Tempo 50 km/h haben, überprüft werden müssen, ob diese auch für 30 km/h zulässig sind. Wir können somit nicht offiziell messen, wenn Bürger meinen, in ihrer Straße wird zu schnell gefahren. Es besteht jedoch sicherlich die Möglichkeit, das städt. Geschwindigkeitsmessgerät entsprechend aufzustellen und immer wieder zu versetzen.

Stadtrat Schleifer ist aufgefallen, dass in Hochwang die Schilder ziemlich hoch angebracht wurden. Aus seiner Sicht zu hoch, so dass diese teilweise nicht im Sichtfeld sind und somit vom Fahrer auch übersehen und nicht beachtet werden können.

Stadtbaumeister Stapf erläutert hierzu, dass es entsprechende Vorgaben gibt. Wenn diese im Straßenraum stehen, müssen die Schilder höher angebracht werden als auf dem Gehweg. Beim Gehweg sind dies 2,50 m, am Straßenrand jedoch 3 m. Auch in den bereits seit früheren Jahren vorhandenen 30iger-Zonen war dies schon der Fall.

Ein weiterer Vorteil der höheren Schilder ist lt. Vorsitzendem zudem, dass diese nicht so oft angefahren und beschädigt werden. Es muss jedoch auch eingestehen, dass die Höhe der Schilder dazu führt, dass diese übersehen werden.  

Stadtrat Stempfle spricht sich auch gegen eine zusätzliche Beschilderung aus, da auch seiner Meinung nach die Fahrer sich mit der Zeit an die neue Situation gewöhnen. Des Weiteren ist es zu begrüßen, dass durch diese Maßnahme der Schilderwald abgebaut werden konnte. Er fragt nach, ob die Stangen der abgebauten Schilder noch entfernt werden oder was sonst mit diesen geschieht.

Stadtbaumeister Stapf erwidert, dass diese noch vom Bauhof zeitnah abgebaut werden.

Beschluss

Auf die Anbringung von zusätzlichen Hinweisschildern „Achtung Vorfahrt geändert“ im Bereich der 30-km/h-Zonen im Stadtgebiet Ichenhausen wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2021 15:00 Uhr