Verschiedenes Beschilderung des Bahnüberganges im Stadtteil Hochwang


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 06.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.09.2021 ö Entscheidung 9

Sachverhalt

Der Bahnübergang im Stadtteil Hochwang wird größtenteils durch landwirtschaftliche Fahrzeuge genutzt. Derzeit sind an diesem Bahnübergang folgende Beschilderungen vorhanden:
-        VZ 151        Bahnübergang 
-        VZ 274-10        zulässige Höchstgeschwindigkeit 10 km/h (zweimal von Hochwanger Seite 
                       kommend, einmal von Oxenbronner Seite kommend)
-        VZ 260        Verbot für Kraftfahrzeuge
-        ZZ 1026-36        landwirtschaftlicher Verkehr frei.

Die Deutsche Bahn AG sieht hier ein großes Problem wegen Linksabbiegern von Hochwang in Richtung Südwesten fahrend wegen fehlender Raumflächen. Deshalb ist aus ihrer Sicht eine abknickende Vorfahrt für diese Fahrbeziehung notwendig und die Stadt wird aufgefordert, die bereits bei der Bahnübergangschau 2017 festgelegten zusätzlichen Beschilderungen wie folgt vorzunehmen:

-        VZ 306 + ZZ 1002-13                abknickende Vorfahrt nach links (an der Bahnstraße vor 
                                       dem Bahnübergang
-        VZ 306 + ZZ 1002-22                abknickende Vorfahrt nach rechts (am Feldweg von Süden
                                       kommend vor dem Bahnübergang
-        VZ 205                        Vorfahrt gewähren (an der Einmündung der Verbindungs-
straße von Oxenbronn kommend
-                                        mit Markierung einer Haltelinie an dieser Stelle 

Die Deutsche Bahn AB begründet zwischenzeitlich diese Forderung auch mit dem Unfall zwischen einem Traktor und einem Personenzug im Mai 2018.

Stadtbaumeister Stapf erläutert die Forderung der Deutschen Bahn AG. Die geforderte, abknickende Vorfahrt würde in den wenig genutzten Feldweg führen. Die Autofahrer, die die deutlich stärker frequentierte Ortsverbindungsstraße nutzen, stünden dann plötzlich aus Richtung Oxenbronn kommend vor einem „Vorfahrt achten“-Schild. Er hält dies für keine sinnvolle Maßnahme, die sicherlich auch von den Bürgern nicht verstanden würde. Daher wurde die Forderung der Bahn von der Stadt auch immer wieder abgelehnt und nach einer anderen Lösung gesucht. Jedoch bisher bei der Bahn ohne Erfolg. 

Zur Realisierung müssten 8 Schilder auf Kosten der Stadt platziert und zudem auf dem aus Oxenbronn kommenden, unbefestigten Weg eine Haltelinie angebracht werden. Die Kosten hierfür würden sich auf mindestens 1.000 € belaufen. 

Sollte sich jedoch am Bahnübergang ein weiterer Unfall ereignen, solange die Schilder fehlen, hätte dies für den Vorsitzenden fatale Folgen. Aus rechtlichen Gründen bleibt der Stadt also nichts Anderes übrig, als die Beschilderung umzusetzen.

Aus der anschließenden Diskussion über diese Beschilderung war sich das Gremium einig, dass die Stadt die geforderte Beschilderung nicht einfach hinnehmen, sondern bei der Bahn nochmals nachzufassen sollte, ob es hier nicht doch noch eine andere Möglichkeit gibt. 

Der Vorsitzende hält abschließend fest, dass, wenn dies nicht gelingt, was auch zu befürchten ist, die Beschilderung aber durch die Stadt umgesetzt werden muss. 

Beschluss

Bei der Deutschen Bahn AG soll nochmals nachgefasst werden, ob es nicht doch noch eine andere Möglichkeit, als die geforderte Beschilderung am Bahnübergang Hochwang gibt, um den Gefahrenpunkt auszuräumen. 

Sollte dies nicht gelingen, ist die Beschilderung umzusetzen und die entsprechende Anordnung hierzu zu erlassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2021 07:26 Uhr