Einbau einer Wohnung in ein landw. Gebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 104, Gem. Waldstetten (Hauptstr. 50 + 52)


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Marktgemeinderates, 25.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 9. Sitzung des Marktgemeinderates 25.01.2021 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Am 23.11.2020 ging bei der Verwaltung der o.g. Bauantrag ein.
Der Bauherr möchte in einem Teilbereich des ehem. Stallgebäude / Wirtschaftsgebäude eine Nutzungsänderung zum Einbau einer Wohnung stellen.
Es sind bauliche Veränderungen im Erdgeschoß geplant, weitere darüber liegende Stockwerke bleiben unberührt.

Laut Flächennutzungsplan ist dieser Bereich in einem Dorfgebiet / Mischgebiet, eingeteilt.
Ein Bebauungsplan ist keiner vorhanden.
Diese Nutzungsänderung wird demnach nach § 34 bewertet.

Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Beschluss

Dem Bauvorhaben „Einbau einer Wohnung in ein landw. Gebäude“ auf dem Grundstück
Flur-Nr. 104, Gem. Waldstetten wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2021 07:48 Uhr