Nach § 79 Abs. 2 KommHV und den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften ist zur besseren und sparsameren Bewirtschaftung der Haushaltsmittel die Bildung von Haushaltsresten möglich.
Haushaltseinnahmereste sind gemäß § 79 Abs. 2 Satz 2 KommHV nur im Vermögenshaushalt und nur für Kredite, Zuweisungen, Zuschüsse, Beiträge und andere Einnahmen der Gruppierungsnummern 35 und 36 des kommunalen Haushaltsplanes zulässig.
Haushaltsausgabereste können nach § 19 i. V. m. § 87 Nr. 15 und § 79 Abs. 3 KommHV sowohl im Verwaltungshaushalt wie auch im Vermögenshaushalt gebildet werden. Die entsprechenden Haushaltsansätze im Vermögenshaushalt bleiben dadurch bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für Ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen jedoch längstens 2 Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres in dem der Gegenstand oder der Bau in seinem wesentlichen Teil in Benutzung genommen werden kann. Nach den Zahlen der Jahresrechnung bieten sich zur Bildung von Haushaltsresten folgende Haushaltsstellen an:
Verwaltungshaushalt 2020 - Neue Haushaltsausgabereste
HhSt. Bezeichnung EUR
0000.4001 Aufwendungen f. ehrenamtliche Tätigkeiten 9.132,17
6300.5130 Unterhalt Straßen, Wege uä. 17.000,00
6750.6360 Winterdienst, Dienstleistungen durch Dritte 4.758,06
7000.6550 Sachverständige, Kanalkalkulation 5.000,00
Verwaltungshaushalt 2020 – Neue HAR Summe 35.890,23
Vermögenshaushalt 2020 - Neue Haushaltsausgabereste
HhSt. Bezeichnung EUR
1310.9350 Freiwillige Feuerwehr, Erwerb v. beweglichen Sachen 16.000,00
1310.9351 Freiwillige Feuerwehr, Erwerb neues KFZ 15.000,00
4640.9450 Kindergarten Waldstetten, Anbau 100.000,00
6318.9510 Tiefbaumaßnahme Straße, Am Gehag 50.000,00
6900.9510 Hochwasserschutz 129.855,11
7000.9560 sonstige Kanalbaumaßnahmen 3.666,99
7018.9560 Tiefbaumaßnehme Kanal, Am Gehag 30.000,00
7710.9350 Bauhof, neues KFZ 40.000,00
7710.9450 Bauhof, Anbau 64.652,00
8850.9320 Vermögenserwerb unbebauter Grundbesitz 555.356,68
Vermögenshaushalt 2020 – Neue HAR Summe 1.004.530,78
Vermögenshaushalt 2020 - Übertrag alter Haushaltsausgabereste
HhSt. Bezeichnung EUR
6300.9510 Gemeindestraßen, Fugenverguss 20.790,89
7500.9460 Friedhof, Erweiterungs-, Um- und Ausbauten 37.916,57
Vermögenshaushalt 2020 – Übertrag alter HAR Summe 58.707,46