Genehmigung von über und außerplanmäßigen Ausgaben
Daten angezeigt aus Sitzung:
16. Sitzung des Marktgemeinderates, 13.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Haushaltsjahr 2020 ergaben sich infolge des Haushaltsvollzuges über- und außenplanmäßige Ausgaben. Die größeren über- und außerplanmäßigen Ausgaben setzen sich wie folgt zusammen:
Verwaltungshaushalt
0330.6582 Verwahrentgelte 7.121,00 EUR
1310.6360 Feuerwehr, Dienstleistungen durch Dritte 17.365,97 EUR
3400.7180 LCV, Corona-Zuschuss 5.000,00 EUR
4640.7034 Kindbezogene Förderung 16.885,36 EUR
5800.5160 Unterhalt Grünanlagen 4.667,59 EUR
6100.6555 Planungskosten, Bebauungspläne u. ä. 18.420,21 EUR
Vermögenshaushalt
1310.9450 Bau Löschwasserbehälter 32.818,09 EUR
5600.9880 Zuschuss Sportverein 9.084,76 EUR
6330.9510 Geh- und Radweg Oxenbronn – Waldstetten 48.285,55 EUR
Diskussionsverlauf
Bleibt der Corona-Zuschuss des LCV´s so bestehen oder wie ist das? Die Einsicht in die Finanzunterlagen fehlen ja noch, merkt GR Mader an.
Hierzu nimmt GR Imminger Stellung. Die Kassenprüfung hat erst am 31. August 2021 stattgefunden, am 1. Oktober 2021 ist die Vereinssitzung, da können nähere Angaben gemacht werden.
Beschluss
Diese Ausgaben wurden durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben nach § 18 Abs. 2 bis 4 KommHV gedeckt.
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 22.06.2020 wurden die Einnahmeansätze des Haushaltsplanes nach § 17 KommHV, die Ausgabenansätze nach § 18 KommHV als deckungsfähig erklärt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.10.2021 12:07 Uhr