Genehmigung von über und außerplanmäßigen Ausgaben


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Marktgemeinderates, 13.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 16. Sitzung des Marktgemeinderates 13.09.2021 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

Im Haushaltsjahr 2020 ergaben sich infolge des Haushaltsvollzuges über- und außenplanmäßige Ausgaben. Die größeren über- und außerplanmäßigen Ausgaben setzen sich wie folgt zusammen:

Verwaltungshaushalt

0330.6582        Verwahrentgelte        7.121,00 EUR
1310.6360         Feuerwehr, Dienstleistungen durch Dritte        17.365,97 EUR
3400.7180        LCV, Corona-Zuschuss        5.000,00 EUR
4640.7034        Kindbezogene Förderung        16.885,36 EUR
5800.5160        Unterhalt Grünanlagen        4.667,59 EUR
6100.6555        Planungskosten, Bebauungspläne u. ä.        18.420,21 EUR

Vermögenshaushalt

1310.9450        Bau Löschwasserbehälter        32.818,09 EUR
5600.9880        Zuschuss Sportverein        9.084,76 EUR
6330.9510        Geh- und Radweg Oxenbronn – Waldstetten        48.285,55 EUR

Diskussionsverlauf

Bleibt der Corona-Zuschuss des LCV´s so bestehen oder wie ist das? Die Einsicht in die Finanzunterlagen fehlen ja noch, merkt GR Mader an.

Hierzu nimmt GR Imminger Stellung. Die Kassenprüfung hat erst am 31. August 2021 stattgefunden, am 1. Oktober 2021 ist die Vereinssitzung, da können nähere Angaben gemacht werden. 

Beschluss

Diese Ausgaben wurden durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben nach § 18 Abs. 2 bis 4 KommHV gedeckt.

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 22.06.2020 wurden die Einnahmeansätze des Haushaltsplanes nach § 17 KommHV, die Ausgabenansätze nach § 18 KommHV als deckungsfähig erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2021 12:07 Uhr